Jagdgesetz wird nach ÖVP-Anfechtung Fall für die Höchstrichter

Entscheidung wird in sechs bis neun Monaten erwartet

Das Jagdgesetz im Burgenland ist beschlossene Sache. SPÖ, FPÖ, die Grünen und die Liste Burgenland sprachen sich für die Novelle aus. Wie der KURIER berichtet hat, trat das Gesetz Mitte Mai in Kraft. Jetzt hat die ÖVP, gemeinsam mit dem freien Landtagsabgeordneten Gerhard Steier eine Anfechtung des Jagdgesetzes beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, wie ÖVP Klubchef Christian Sagartz am Montag in Eisenstadt mitteilt.

SPÖ-Landesrätin Verena Dunst hat das Gesetz gemeinsam mit einer Expertengruppe auf die Beine gestellt und sprach vom "modernsten Jagdgesetz Österreichs". Auch ein Ende für die Jagdgatter bis 2023 wurde darin verankert.

Kritik

ÖVP und der Bauernbund üben schon lange Kritik. Laut Sagartz sei das Gesetz, "de facto eine schleichende Enteignung", wenn zehn Prozent der Jagdpacht für Wildschadensverhütung reserviert würden und nicht an den Jagdausschuss der Grundbesitzer gehen. Auch der Selbstbehalt für Landwirte bei Wildschäden sowie die Obergrenze von 30 Euro pro Hektar wären reine Willkür. Aufpasser Weiters maße sich die Landesregierung an, zwei Personen mit beratendem Stimmrecht in den Landesjagdverband zu entsenden. "Diese Aufpasser der Landesrätin widersprechen dem Prinzip der Selbstverwaltung", kritisiert Sagartz. Bauernbund-Obmann Niki Berlakovich sieht im neuen Gesetz keinen Interessensausgleich, es führe nur zu großer Verunsicherung, für Jäger, Grundbesitzer und Landwirte.

"Es ist schade, dass sich die ÖVP bei der Gesetzwerdung nicht eingebracht hat und jetzt ein Gesetz, das einen klaren Interessensausgleich schafft, torpediert", sagt Landesrätin Dunst. Jäger und Landwirte hätten sich längst auf die neue Rechtslage eingestellt, meint SPÖ-Agrarsprecher Wolfgang Sodl: "Sie haben es nicht verdient, zum Spielball einer Partei zu werden, die sich offenbar als Lobby der Gutsherren und der Gatterjäger versteht."

Bedenken

"Ich kennen den genauen Wortlaut dieser Klage nicht", sagt Landesjägermeister Roman Leitner. Das Gesetz sei in Kraft und es bleibt abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet. "Es waren von vornherein Bedenken da", sagt Leitner.

Eine Entscheidung der Verfassungsrichter wird in den kommenden sechs bis neun Monaten erwartet.

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