Hammer-Attacke: 14 Jahre Haft

Hammer-Attacke: 14 Jahre Haft
Nach dem brutalen Angriff auf eine 42-Jährige wurde Patrick M. verurteilt - nicht rechtkräftig.

Genau an seinem 27. Geburtstag ist am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt einem Steirer wegen versuchten Mordes und versuchten Raubes der Strafprozess gemacht worden. Er wurde einstimmig schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Vom Vorwurf des versuchten Raubes wurde der Mann freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Angeklagter haben sich Bedenkzeit erbeten.

Anklage

Der gelernte Elektriker Patrick M. hatte laut Anklage im Sommer 2013 ohne ersichtlichen Grund und ohne Vorwarnung im südburgenländischen Jennersdorf eine im Garten sitzende 42-jährige Frau mit einem Zimmermannshammer attackiert.

Patrick M. wies vor dem Geschworenengericht die Tötungsabsicht von sich. Er habe mit dem Hammer auf Einbruchstour gehen wollen, weil er finanzielle Engpässe hatte.

Mordgelüste

Ganz anders waren die Angaben, die M. vor der Polizei gemacht hatte. Es sei ein Glück gewesen, dass er am Tattag, dem 7. Juli 2013, kein Gewehr bei sich gehabt habe, denn sonst hätte er wahllos in eine Gruppe von Menschen geschossen bzw. seine Eltern umgebracht. Letzteren gegenüber habe er schon seit seiner Kindheit Mordgelüste verspürt. Des öfteren habe er daran gedacht, die Eltern in den Keller zu sperren, zu foltern und schließlich umzubringen - weil er sich von ihnen "unzumutbar überwacht und bevormundet" gefühlt habe.

Auch das hatte der Angeklagte vor der Polizei gesagt: Er habe sich vorgestellt, wie einer seiner Lehrer wie ein Schwein mit aufgeschlitztem Bauch vor ihm liege und er auf den Pädagogen spucke. Vor dem Geschworenengericht tat der Angeklagte die geschilderten Mordfantasien allerdings als "ziemlichen Blödsinn" ab. Diese Angaben habe er nur gemacht, weil er bei der Einvernahme vor der Polizei aufgeregt gewesen sei. "Diese Aussagen stimmen nicht, ich war bei dem Verhör sehr unter Druck und hätte damals alles gesagt, was man von mir hören wollte."

Opfer traumatisiert

Nach der Einvernahme des Angeklagten kam das Opfer zu Wort. Vor der Befragung der 42-Jährigen wurde Patrick M. aus dem Saal geführt. Unter Tränen erinnerte sich die Frau an den brutalen Angriff: "Ich habe geglaubt, die Zähne fallen mir heraus. So wuchtig hat der Mann zugeschlagen." Die posttraumatisch-psychischen Auswirkungen umschrieb die Frau so: "Das Grundvertrauen in die Menschen ist weg. Wenn ich die Türe aufmache, habe ich Angst. Auf der Straße schaue ich links und rechts."

Gestört, aber zurechnungsfähig

Laut Gerichtspsychiater leidet der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung, war aber zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Dass der Steirer wegen einer im Burgenland begangenen Bluttat an einem niederösterreichischen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde, hatte damit zu tun, dass am zuständigen Landesgericht Eisenstadt derzeit Umbauarbeiten stattfinden.

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