"Halloween-Schütze": Gutachten eingelangt

Der Steinbruchweg in Großhöflein war am 31. Oktober Schauplatz des Schusses auf ein Mädchen
Ein medizinisches und ein ballistisches Gutachten sollen auch Aufklärung über Tathergang liefern.

Knapp zweieinhalb Monate nach dem Schuss auf eine junge Eisenstädterin in Großhöflein liegen jetzt die beiden Gutachten vor. Das bestätigte Roland Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, am Freitag gegenüber dem KURIER. Es handelt sich um ein ballistisches Gutachten des renommierten Schuss-Sachverständigen Ingo Wieser und um eine medizinische Expertise von Elisabeth Friedrich. Über den Inhalt gab es keine Auskunft. Im Übrigen liege auch der Abschlussbericht der Polizei noch nicht vor.

Oliver L. hatte am Halloween-Abend eine 13-jährige Schülerin angeschossen, das Projektil blieb im Becken der Spitzenleichtathletin stecken. Sie konnte nach wenigen Tagen aus dem Krankenhaus entlassen werden. Seit 3. November sitzt der von der Kanzlei Radel Stampf Supper Rechtsanwälte OG vertretene 32-jährige Mann aus dem Bezirk Oberpullendorf in Untersuchungshaft.

Der Schütze hat den Schuss zwar eingestanden, bisher aber stets beteuert, bei den „Schießübungen“ von der Terrasse seines Halbbruders auf einen Stein gezielt, dabei versehentlich aber das Mädchen getroffen zu haben. Dem Mann wird Mordversuch oder absichtliche schwere Körperverletzung zur Last gelegt. Was am Ende übrigbleibt, hängt sehr stark vom ballistischen Gutachten ab, das auch klären sollte, ob es ein Querschläger oder ein gezielter Schuss auf das Mädchen war.

Vom medizinischen Gutachten wird auch die Höhe des Schadenersatzes abhängen. Für schwere Schmerzen werden derzeit 300 Euro pro Tag zuerkannt, für mittelschwere 200 und für leichte 100 Euro. Eine erste Akontozahlung an die Mutter des Schussopfers hat der Verdächtige bereits geleistet.

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