Haftstrafe für "Gras"-Bewässerer

Haftstrafe für "Gras"-Bewässerer
Ein 30-Jähriger betreute die Cannabis-Plantage des Schwagers im Südburgenland. Er fasste dafür eine teilbedingte Haftstrafe aus.

Eine Cannabis-Indoor-Plantage, die eine Familie in der 300-Seelen-Gemeinde Schandorf, Bezirk Oberwart, zog, sorgte im Mai für Aufsehen. Am Donnerstag musste sich nun einer der Beteiligten, ein 30-jähriger slowakischer Staatsbürger, vor Gericht wegen Vorbereitung von Suchtgifthandel verantworten. Er war seinem Schwager bei der Bewässerung von 417 Cannabispflanzen behilflich.

Süchtig

Der 30-Jährige ist selbst seit seinem 12. Lebensjahr drogenabhängig. Im November des Vorjahres zog der Mann wegen "persönlicher Probleme" zu seiner Schwester, die gemeinsam mit ihrem Schweizer Ehemann und den drei Kindern in einem Einfamilienhaus in Schandorf wohnte. Der Angeklagte wurde dort von seinem Schwager finanziell unterstützt und bekam auch kostenlos " Gras". Als Gegenleistung sollte der 30-Jährige die Pflanzen der Cannabis-Plantage gießen, die sein Schwager zuvor gepflanzt hatte. Denn während Beleuchtung und Belüftung mittels Zeitschaltuhr automatisch erfolgten, mussten die Pflanzen händisch mit Wasser versorgt werden.

Als im Mai dieses Jahres Drogenfahnder dem Trio auf die Schliche kamen, fanden die Beamten bei der Hausdurchsuchung neben den 417 Pflanzen auch noch etwa 15 Kilo Cannabiskraut sowie knapp fünf Kilo Cannabispulver. Während der 30-Jährige verhaftet wurde und seither in der Justizanstalt Eisenstadt in U-Haft saß, gelang seiner Schwester samt Kind und Kegel die Flucht. Die Familie dürfte in Südamerika untergetaucht sein.
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht auch geständig, die Cannabispflanzen gegossen zu haben. "Ich bin Gärtner, deshalb hat mich mein Schwager beauftragt."

Dem 62-jährigen Hauseigentümer, der das Domizil an die Familie vermietet hatte, waren durch die Beleuchtung der Pflanzen jedenfalls Stromkosten von über 6000 Euro erwachsen. Ob er den Betrag jemals zurückbekommt, ist fraglich.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter verurteilte den Angeklagten zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt. Die Strafandrohung lag bei fünf Jahren, die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis wirkten strafmildernd. Das Urteil ist rechtskräftig.

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