Gutachten sollen bis Weihnachten einlangen

AmSteinbruchweg in Großhöflein wurde die 13-jährige Schülerin getroffen
Am Mittwoch findet die nächste Haftprüfungsverhandlung statt, Enthaftung unwahrscheinlich

Seit 3. November sitzt der „Halloween“-Schütze Oliver L. im Justizzentrum Eisenstadt in U-Haft. Der Ex-FPÖ-Politiker aus dem Bezirk Oberpullendorf hatte am 31. Oktober in Großhöflein eine 13-jährige Schülerin angeschossen, das Projektil blieb im Becken der Leichtathletin stecken. Dem 32-Jährigen wird Mordversuch oder absichtliche schwere Körperverletzung zur Last gelegt.

Morgen, Mittwoch, gibt es die nächste Haftprüfungsverhandlung. Weil die beauftragten Gutachten noch nicht fertig seien, rechnete L.‘s Anwalt Christian Supper im Vorfeld eher nicht mit einer Enthaftung. Das technische Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser und eine medizinische Expertise sollen noch vor Weihnachten ans Gericht gehen. Das erfuhr der KURIER aus Justizkreisen.

Geklärt werden soll darin auch, ob der Schuss auf die 13-Jährige ein direkter Treffer oder ein Querschläger war. Von den Gutachten wird auch die Höhe des Schadenersatzes abhängen. Für schwere Schmerzen werden derzeit 300 Euro pro Tag zuerkannt, für mittelschwere 200 und für leichte 100 Euro. Supper hat im Namen seines Mandanten eine erste Akontozahlung an die Mutter des Opfers geleistet. Deren Höhe wollte er nicht preisgeben.

Deren Anwalt Michael Mäntler sagt, sie wolle vorerst „das Strafverfahren abwarten“ und sich als Privatbeteiligte anschließen, um „derzeit bekannte und absehbare zivilrechtliche Ansprüche ihrer Tochter geltend zu machen“.

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