Gratis-Schulbesuch für behinderte Kinder im Burgenland gestrichen

In den Pflichtschulen müssen Familien für die Integrationshilfe zukünftig vom Haushaltseinkommen bezahlen, in Bundesschulen nicht
Durch neue Richtlinien wird auf Einkommen der Familien von behinderten Kindern zugegriffen.

Fassungslos ist Hans Jürgen Groß, Präsident des Behindertenvereins ÖZIV: „Ich weiß nicht, was die Landesregierung mit diesem Stil erreichen will.“ Es geht um die Integrationshilfen für behinderte Kinder in den Pflichtschulen. Bisher wurden 10 Prozent des Pflegegeldes bei einer Vormittagsbetreuung einbehalten, 20 Prozent bei einer ganztägigen Betreuung. „Jetzt wird auch auf das Haushaltseinkommen der Familien zugegriffen. Erstmalig in der Geschichte Österreichs kostet der Schulbesuch für Kinder etwas“, meint Groß. Den behinderten Kindern werde die Gratis-Pflichtschule somit gestrichen, meint der ÖZIV Präsident.

Die Integrationshilfen sind vor allem für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen wichtig. „Sie brauchen nur jemanden, der da ist, um die Bücher aus der Schultasche zu nehmen oder ihnen die Tür öffnet“, sagt Groß. Nur so könnten die Schüler normal am Unterricht teilnehmen, was ihnen nun erschwert werde . „Dass Familien mit behinderten Kindern auch finanziell über Gebühr belastet sind und nicht zu den Wohlhabendsten im Land gehören, ist eine Tatsache“, meint Groß.

Einkommensgrenze

Die Vorwürfe weist Soziallandesrat Norbert Darabos zurück, denn nicht der Schulbesuch für behinderte Kinder werde kostenpflichtig, sondern eine zusätzliche pflegerische Betreuung für Kinder mit Behinderungen, und das auch erst ab einem bestimmten Haushaltsnettoeinkommen. Familien die zwischen 2000 und 3500 Euro Einkommen haben, müssen drei Prozent davon für die Integrationshilfe zahlen, ab 3501 Euro sind es sechs Prozent. Finanziell schwache Haushalte hätten keinen Beitrag zu zahlen, bis auf die Prozente vom Pflegegeld. Darabos betont, dass behinderte Kinder durch diese Richtlinienänderung, keinen erschwerten oder kostenpflichtigen Zugang zu Bildung haben. „Jedes Kind mit besonderen Bedürfnissen bekommt eine vom Land finanziell unterstützte Betreuung bzw. Förderung, wenn diese erforderlich ist“, sagt Darabos. Er argumentiert, dass bisher zu viel Geld für Integrationshilfen für verhaltensauffällige Kinder aufgewendet wurde, hier brauche es andere Unterstützung. Die Eingliederungshilfe gelte mit den neuen Richtlinien nur mehr für Schüler, die eine körperliche Behinderung haben. Dadurch will das Land zwei Millionen Euro sparen.

Kritik

Kritik kommt vom Grünen Bildungssprecher Harald Walser: „Sparen bei behinderten Kindern im Burgenland ist eine sozialpolitische Schande.“ Er fordert die Zurücknahme der Regelung. „Das Land hat es schon geschafft, von 220 geförderten Kindern auf 168 zu kommen“, sagt Groß. Überall wo das Land zuständig sei, müsse die Schule nun bezahlt werden, in den Bundesschulen oder beim Studium „ist es selbstverständlich, dass der Bund übernimmt, da gibt es auch einen Rechtsanspruch“.

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