Gehalts-Relikt landet vor Kadi

Gehalts-Relikt landet vor Kadi
In Großpetersdorf klagen Gemeindemitarbeiter das 15. Gehalt ein. „Das steht niemandem zu“, kontert das Land.

So ein 15. Gehalt ist schon was Feines. Nach jahrelangem Bezug darauf verzichten zu müssen, ruft (verständlichen) Unmut hervor. Auch in Großpetersdorf im Bezirk Oberwart sorgt dies gegenwärtig für erhitzte Gemüter.

Zwölf langjährige Mitarbeiter aus verschiedensten Bereichen (Verwaltung, Reinigungskräfte, Kindergartenpädagogen) der Gemeinde haben sich zusammengeschlossen und Rechtsmittel dagegen erhoben, bestätigt SP-Bürgermeister Wolfgang Tauss auf KURIER-Anfrage.

„1975 wurde das 15. Gehalt im Gemeinderat beschlossen", so Tauss.  Vor zwei Jahren habe sich die Gemeindeaufsicht der Thematik angenommen, daraufhin wurde  die Einstellung der Zahlungen im Gemeinderat beschlossen – einstimmig, wie Tauss betont. Konsequenzen für die „streitbaren" Mitarbeiter werde es keine geben, sagt der Ortschef. „Es ist auch nichts Negatives gegenüber der Gemeinde, sie wollen eben nicht auf ihr Gehalt verzichten."

Derzeit würde es sich um ein laufendes Verfahren handeln,  Termin für eine etwaige Verhandlung  gebe es noch keinen, erläutert Tauss. „Wir werden jede Entscheidung akzeptieren, derzeit sind die Zahlungen still gelegt." Dies würde der Gemeinde eine Ersparnis von rund 35.000 Euro pro Jahr bringen.

Keine Rechtsgrundlage

Großpetersdorf könnte zu einem Präzedenzfall werden. „Mir ist keine Gemeinde bekannt, in der deswegen prozessiert wird. Es gibt auch keinen abgeschlossenen Fall", erklärt Adalbert Klug  von der zuständigen Personalabteilung beim Land. Das 15. Gehalt habe sich Mitte der 1970er-Jahre in einigen wenigen Gemeinden eingebürgert, als eine Art Weihnachtsremuneration.

„Es fehlt aber die gesetzliche Grundlage, niemandem steht ein solches  Gehalt zu", stellt Klug klar. „Wir haben daher den Gemeinden empfohlen, die Zahlungen einzustellen."  Bei neuen Dienstnehmern sei dies kein Problem, jedoch sei die Vorgehensweise bei langjährigen Mitarbeitern mit einem hohen Prozessrisiko verbunden, das habe man den Kommunen aber mitgeteilt. „Wir prüfen die Gemeinden laufend. Sollten wir bei einer Gebarungskontrolle feststellen, dass ein 15. Gehalt gezahlt wird, dann werden wir das beanstanden", betont Klug.

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