Gatterjagdverbot wird geprüft

Auf die burgenländischen Jäger kommen einige Änderungen zu mit dem neuen Gesetz
Entwurf in Begutachtung: Keine Fütterung und neue Liste für Verbandwahl.

"Es ist keine Novelle, sondern ein neues Jagdgesetz", erklärt Siegfried Fleischacker, Leiter der Arbeitsgruppe Jagdgesetz. Seit einigen Monaten arbeitete die Gruppe, die von Agrar- und Jagdlandesrätin Verena Dunst, SPÖ, beauftragt wurde, an dem Gesetz. "Herausgekommen ist das modernste Jagdgesetz Österreichs", sagt Fleischacker im KURIER-Gespräch. Kritik kommt von der Opposition und auch vom Jagdverband.

Änderungen

Gatterjagdverbot wird geprüft
Siegfried Fleischacker, Lnadesrätin Verena Dunst
Die Änderungen betreffen die 7123 Jagdkartenbesitzer in 500 Revieren im Land. "Fairness für alle Beteiligten ist im Fokus gestanden", sagt der Arge-Leiter. Es sei ein Kompromiss zwischen Wild, Lebensraum und Landwirtschaft getroffen worden. Daran haben Experten aus der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jägerschaft gearbeitet. Die Jagd soll durch diesen Entwurf entbürokratisiert werden. "Künftig sollen im Jagdkataster alle Dokumente und Abschusspläne digital erfasst werden", sagt Fleischacker.

Wildfütterung für Schalenwild (wild lebenden Huftiere), wird es nur mehr in Notzeiten und nach Genehmigung der Behörde geben. Jagdgatter wird es künftig keine neuen geben. "Es wird gerade ein Gutachten ausgearbeitet, ob die bestehenden Jagdgatter verboten werden können", sagt Fleischacker. Auch beim Aussetzen von Tieren, gibt es Verschärfungen.

In Sachen Wildschaden gibt es eine Deckelung für Jäger. Maximal sind 20.000 Euro für die ersten 1000 Hektar Revierfläche zu bezahlen, je weitere 1000 Hektar kommen 10.000 Euro dazu. Die Landwirte müssen erstmals zehn Prozent Selbstbehalt bei Wildschaden zahlen.

Landesjägermeister Peter Prieler, konnte am Dienstag zum neuen Gesetz noch keine Auskunft geben, "wir haben es heute erst bekommen und sind dabei es durchzuarbeiten", sagt Prieler. Seit Juni hätte der Verband trotz Mitarbeit des Geschäftsführers Andreas Duscher keine neue Version bekommen.

2017 gibt es eine Wahl der Delegierten des Verbandes und des Landesjägermeisters, "es wird sicher eine zweite Liste geben, um mehr Demokratie in den Verband zu bringen", kündigt Fleischacker an. Ob er selbst als Kandidat auftreten wird, will er nicht kommentieren. Prieler schließt eine Kandidatur nicht aus.

Kritik kommt von der ÖVP und der Liste Burgenland, da das Gesetz im Alleingang erarbeitet wurde. "Der Gesetzesentwurf geht diese Woche in Begutachtung und im Dezember wird der Beschluss im Landtag erfolgen, damit das Gesetz am 1. Jänner 2017 in Kraft treten kann", erklärt Landesrätin Dunst.

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