Frau brachte Mordverdächtigen zum Tatort: Acht Jahre Haft

Verteidiger Werner Tomanek mit seiner Mandantin
Hauptangeklagter im Spital. Ex-Freundin zu acht Jahren verurteilt – nicht rechtskräftig.

Auch bei der Fortsetzung des Mordprozesses am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt saß die Zweitangeklagte alleine auf der Anklagebank. Die 53-Jährige ist die Ex-Freundin des Hauptverdächtigen. Er wird beschuldigt, im September des Vorjahres seine langjährige frühere Lebensgefährtin in ihrem Haus in Potzneusiedl, Bezirk Neusiedl am See, mit einem Messerstich in die Brust und mit Schlägen mit einem Stahlrohr auf den Kopf getötet zu haben.

Der 53-jährige Angeklagte – er bekennt sich nicht schuldig – war wie schon beim ersten Termin Anfang September laut einem Gutachter nicht verhandlungsfähig. Er leidet an unheilbarem Krebs.

Seine Ex-Freundin musste sich wegen Beitragstäterschaft zum Mord und Hehlerei vor dem Schwurgericht verantworten. Sie wurde nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Gefangenen-Dilemma

Ihr Verteidiger Werner Tomanek hatte auf Notstand plädiert, "meine Mandantin hat ein echtes Gefangenen-Dilemma erlebt und gewusst ’Da komm ich nicht mehr raus’", argumentierte der Rechtsanwalt. Die Geschworene sind nicht darauf eingegangen.

Der Frau wird vorgeworfen, von den Mordplänen ihres damaligen Freundes gewusst und ihn sogar dabei unterstützt zu haben. Die 53-Jährige hat den Mann in der Mordnacht zum Tatort und ihn von dort wieder nach Hause gebracht. Das gab sie auch zu. Allerdings habe sie nicht wie ihr Ex aus finanziellen Motiven gehandelt, sondern aus Angst. Weil sie sich vor ihm gefürchtet habe und der Polizei nicht vertraut, habe sie niemanden von der geplanten Tat erzählt. "Natürlich hat die Angeklagte die brutale Begehung des Mordes nicht zu verantworten", sondern nur ihren Beitrag, stellte der Vorsitzende des Geschworenensenats, Wolfgang Rauter fest. Es habe sich im Hinblick auf die 53-Jährige nicht um ein gewolltes Zusammenwirken gehandelt. Weiters habe sie nach der Tat Geld an sich genommen, das dem Opfer gehört hatte.

Kein Geständnis

Von einem reumütigen Geständnis sei man "doch ein Stückchen weg gewesen", meinte der Vorsitzende. Die 53-Jährige habe die Tat in einer Drucksituation begangen. Sie hätte dem Angeklagten aber doch zum Verstehen zu geben müssen, "ich will mit dem allen nichts zu tun haben, bitte lass mich in Ruh'". Das Gericht sei "gerade noch der Meinung, dass die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung vorliegen", erläuterte Rauter. Die Frau nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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