FPÖ will Anfechtung der Burgenland-Wahl

FPÖ will Anfechtung der Burgenland-Wahl
Nach der Verurteilung des Unterrabnitzer Bürgermeisters wegen Wahlfälschung beginne die Anfechtungsfrist aufs Neue, so die Blauen.

Die Landtagswahl am 30. Mai 2010 wird dereinst in den pannonischen Annalen viele Spalten füllen. Nicht nur weil die Liste Burgenland nach tagelangem Zittern auf die Stimme genau den Einzug in den Landtag geschafft hat, in dem seither erstmals fünf Parteien sitzen, sondern auch wegen der von Liste Burgenland und FPÖ mehrfach angedrohten Wahlanfechtung in den Wochen nach der Wahl.

Jetzt, mehr als 14 Monate nach dem denkwürdigen Urnengang, wollen die Freiheitlichen Ernst machen und die Wahl beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anfechten. Soll am Ende des juristischen Kraftakts die Neuwahl stehen? "Selbstverständlich", sagt FPÖ-Chef Hans Tschürtz.

Vehikel für den späten Einspruch ist eine allfällige Verurteilung des früheren ÖVP-Bürgermeisters von Unterrabnitz. Wilhelm Heißenberger war im Juni 2011 in erster Instanz zu sechs Monaten bedingter Haft und 7200 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er bei der Landtagswahl 16 Wahlkarten manipuliert haben soll. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil berufen, am Zug ist nun das Oberlandesgericht Wien.

Frist

Was das alles mit der Wahlanfechtung zu tun hat? Bei einer rechtskräftigen Verurteilung rund um die Landtagswahl beginne auch die Frist für eine Anfechtung neu zu laufen, wollen die Blauen vom Wiener Anwalt Wolf-Georg Schärf erfahren haben, der sich dabei laut Tschürtz auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1998 beruft.

Die FPÖ hat jedenfalls schon vorsorglich bei der Landeswahlbehörde Einspruch gegen die "ziffernmäßige Ermittlung betreffend die Landtagswahl vom 30. Mai 2010" eingebracht - ein Einspruch, der schon einmal, im Juni 2010, abgelehnt wurde. Die FPÖ rechnet auch diesmal mit einem Nein, hätte dann aber einen Bescheid in der Hand, mit dem man zum VfGH gehen könnte. Warum nicht schon vor einem Jahr? "Damals wussten wir das noch nicht", sagt Tschürtz. Die Freiheitlichen sind optimistisch, dass der VfGH der Beschwerde folgt. Es könnte durchaus sein, dass das Höchstgericht auch nur eine Neuwahl in Unterrabnitz verfüge, betont Tschürtz, aber die Blauen wollen eine landesweite Neuauflage des Urnengangs. "Das ist eine Grundsatzfrage, denn wir sind betrogen worden". Ob die FPÖ ohne Manipulationen im Mittelburgenland das vierte Mandat erobert hätte, will der FPÖ-Frontmann so aber nicht beantworten. Eine Wahl in der Endlosschleife.

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