Ex-Vorstand Schweifer erzielt Teilerfolg

Ex-Begas-Vorstand Reinhard Schweifer erzielte Teilerfolg
Begas-Prozess. Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel gegen Urteil beim OGH zurückgezogen.

Der Anfang Juni gestartete (erste) Begas-Prozess wurde zwar am vergangenen Mittwoch mit den teilbedingten Haftstrafen für zwei Ex-Manager abgeschlossen, juristisch ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen. Denn die Ex-Manager sowie die anklagende Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könnten noch gegen das nicht rechtskräftige Urteil berufen.

Ex-Vorstand Reinhard Schweifer hat das schon getan. Er war Ende Juni in einem Fall freigesprochen, in einem zweiten aber zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Über die von seinem Anwalt Philipp Metlich eingebrachte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde muss der Oberste Gerichtshof entscheiden. Die WKStA hat indes ihre Rechtsmittel ans Höchstgericht zurückgezogen, wurde dem KURIER aus der Anklagebehörde bestätigt. Schweifer verbuchte auch einen zweiten Teilerfolg. Die Begas-Nachfolgerin Energie Burgenland hatte als Privatbeteiligte einen Fortführungsantrag gestellt, der jedoch vom Landesgericht für Strafsachen Wien zurückgewiesen wurde.

Drei weitere Beschuldigte im Prozess sind mit einer Diversion davongekommen.

Neues Gutachten

Der Hauptangeklagte Rudolf Simandl (66), den Richterin Karin Knöchl als "Mastermind" titulierte, fehlte wegen Depressionen. Dem Ex-Boss der Begas hatte schon im Vorfeld ein psychiatrisches Gutachten Verhandlungs- und Vernehmungsunfähigkeit attestiert. Im Frühjahr 2017 wird neuerlich befundet, ob der Südburgenländer vor Gericht muss. Ihm werden Untreue, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Veruntreuung und Geschenkannahme vorgeworfen, um 3,9 Millionen Euro soll er sich bereichert haben (drei Millionen zahlte er zurück).

Kommentare