Csaterberg: Unmut über Handymast

Wo jetzt Baum und Bank stehen, soll 2016 ein 12 Meter hoher Handymast errichtet werden
In den Weinbergen im Landschaftsschutzgebiet soll 2016 ein 12 Meter hoher Telefonmast errichtet werden

Der Csaterberg gehört zu den reizvollsten Landschaften des Burgenlandes, dennoch gilt das Weinbaugebiet an den Ausläufern des Eisenbergs immer noch als Geheimtipp. Jetzt herrscht im „kleinen Paradies“ große Aufregung. An einem besonders idyllischen Plätzchen im Landschaftsschutzgebiet soll von A1 ein Handymast errichtet werden. Das Gebiet sei „bis dato unversorgt“, heißt es vom Mobilfunker. „Errichtung und Inbetriebnahme des Standortes ist, sobald die Genehmigungen vorliegen, für 2016 geplant“.

Etliche Anrainer sind empört, eine Unterschriftenaktion wurde gestartet, rund 40 sollen ihre Ablehung schon bekundet haben. Der Handymast stünde in einem Gebiet, wo ansonsten Bauverbot herrsche und zudem sei die Anlage gar nicht notwendig: „Der Empfang ist ausreichend, man muss vielleicht da und dort einmal ein paar Schritte weitergehen, damit man ein Netz hat“, sagt einer der betroffenen Anrainer. Seinen Namen will er vorerst nicht in der Zeitung lesen, denn noch sammelt er Unterschriften gegen das Projekt und will allfällige Querschüsse der Gemeinde Kohfidisch vermeiden.

Bürgermeister Norbert Sulyok (ÖVP) beteuert auf KURIER-Anfrage, man habe bloß Wünsche „zahlreicher“ Eigentümer von Weinkellern und Buschenschenken aufgenommen, der Gemeinderat habe sich einstimmig für den Mast auf dem Hoch-Csater ausgesprochen. Die Kommune selbst habe von der Errichtung der Anlage im übrigen „gar nichts“. Sulyok, fast salomonisch: „Ich bin offen. Wenn der Mast kommt, dann kommt er, wenn nicht, dann eben nicht“.

Eine Vorentscheidung könnte schon kommende Woche fallen, am 6. November findet die Bauverhandlung statt. Parallel läuft auch noch ein naturschutzrechtliches Verfahren. Nur im Bauverfahren haben auch Anrainer im Umkreis von 15 Meter Parteienstellung. Man werde mögliche Gesundheitsgefährdung, Wertminderung der Grundstücke und Verschandelung des Landschaftsbildes ins Treffen führen, sagt der oben erwähnte Anrainer.

Was Natur- und Landschaftsschutz betreffe, laufe das Verfahren noch, sagt Hauptreferatsleiter Paul Weikovics von der zuständigen Abteilung im Amt der Landesregierung. Man habe ein Gutachten eingeholt und den Parteien (Gemeinde, A1 und Umweltanwaltschaft) übermittelt. Über dessen Inhalt könne er nichts sagen. Grundsätzlich gelte aber auch in Landschaftsschutzgebieten kein generelles Bauverbot. Auch Umweltanwalt Werner Zechmeister hält sich bedeckt. Man werde das Gutachten bewerten und dann eine Stellungnahme abgeben. Wie der KURIER aus anderen Quellen erfahren hat, soll das Gutachten „positiv“ für den Handymast ausgefallen sein. Er dürfe aber statt 14 nur 12 Meter hoch sein und müsse in Bodennähe mit einer Laube ummantelt werden.

Kommentare