Baby Marilyn hatte 39 Knochenbrüche

Prozess Marilyn, Landesgericht Eisenstadt
Prozess vertagt: Richterin genehmigte Antrag der Verteidigung. Beweisstücke sollen auf Blut untersucht werden.

Der Prozess um das misshandelte Baby Marilyn endete am zweiten Verhandlungstag anders als erwartet: Statt eines Urteils wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein Stein, eine Windel und ein Geschirrtuch, auf dem sich möglicherweise Blutspuren des Säuglings bzw. DNA-Spuren der angeklagten Eltern Melissa U. und Rene H. befinden könnten, soll untersucht werden. Die Eltern der Angeklagten hatten die Gegenstände im Haus gefunden. Die Beschuldigten zeigten sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht geständig. Indirekt hatten sie jeweils den anderen beschuldigt.

Am Donnerstag waren neben Zeugen auch drei Gutachter am Wort. Bei der Expertise von Gerichtsmedizinerin Eva Scheurer zeigten sich die Anwesenden im Gerichtssaal erschüttert. „Das Baby hatte 39 einzelne Knochenbrüche, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstanden sind“, führt die Medizinerin aus. Ab einem Alter von zwei Wochen (Marilyn kam im Juli 2012 zur Welt) sei der Säugling immer wieder misshandelt worden. Die jüngste Verletzung – ein Schädelbruch mit Gehirneinblutung – war die schwerste: „Das war reine Gewalteinwirkung. Da wurde der Kopf des Kindes gegen eine Wand oder den Boden geschlagen“, sagt Scheurer. Bei Marilyn wurden zudem 25 Rippenbrüche diagnostiziert. Auch für diese Verletzungen sei eine „erhebliche Gewalteinwirkung“ erforderlich gewesen. Rippenbrüche seien bei so kleinen Kindern relativ selten, weil die Knochen elastisch sind.

„Warum hat das Baby nicht dauernd geschrien vor Schmerzen“, will Richterin Birgit Falb von Kinderpsychiater Werner Gerstl wissen. „Marilyn muss unbeschreibliche Schmerzen gehabt haben. Es gab kaum einen Skelettteil, der nicht von einer Fraktur betroffen war. Bei kleinen Kindern gibt es eine Gewöhnung der Schmerzen, sie erzeugen Neurotransmitter-Stoffe, die die Schmerzen bekämpfen.“ Spät- und Dauerfolgen seien mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Die Verletzungen wurden im September des Vorjahres festgestellt. Dem Kinderarzt, der Marilyn zuletzt zwei Wochen davor untersucht hatte, waren keine Verletzungen oder Verhaltensauffälligkeiten aufgefallen.

Die beste Freundin U.’s, sowie auch andere Zeugen, erklärten vor Gericht, dass sich beide Elternteile um die Kinder gekümmert hätten. Die beiden hätten sehr oft gestritten. Psychologin Doris Bach attestierte beiden Elternteilen eine Persönlichkeitsstörung.

Bei dem nächsten Verhandlungstermin muss sich Melissa U. auch zum Vorwurf des gewerbsmäßigen schweren Betruges verantworten. Sie soll ungerechtfertigt die Mindestsicherung bezogen haben, U. ist zu diesem Vorwurf geständig.

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