Autohäuser betrogen: Mann in Eisenstadt zu sechs Jahren verurteilt

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Der Angeklagte musste sich auch wegen zahlreicher weiterer Betrugsdelikte verantworten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Im Prozess um gewerbsmäßigen schweren Betrug und Veruntreuung unter anderem im Zusammenhang mit dem Kauf von Autos, die er nicht bezahlte, ist ein 32-Jähriger am Dienstag in Eisenstadt schuldig gesprochen worden. Ein Schöffensenat verurteilte den Mann zu fünf Jahren unbedingter Haft. Weil eine bedingte Entlassung widerrufen wurde, muss er sechs Jahre absitzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Verurteilte muss zudem 36.000 Euro Schadenersatz leisten. Mit weiteren Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In drei Anklagepunkten wurde der 32-jährige freigesprochen. Das Gericht sei "davon ausgegangen, dass sie in sämtlichen Fällen versucht haben, die Autohäuser zur Herausgabe der Fahrzeuge zu verleiten", erläuterte die Vorsitzende Karin Lückl in der Urteilsbegründung.

Der Angeklagte habe "eine Unmenge von Exekutionen während des gesamten Tatzeitraumes" gehabt. "Es muss ihnen schon klar gewesen sein, dass sie diesen Verbindlichkeiten nicht nachkommen können. Trotzdem haben Sie sich zu diesen Vertragsabschlüssen hinreißen lassen", sagte Lückl.

Als mildernd wurden neben der geständigen Verantwortung auch die vom Gericht "im Zweifel" angenommene teilweise Schadenswiedergutmachung berücksichtigt, ebenso wie der Umstand, dass es teilweise beim Versuch geblieben sei. Erschwerend betrachtete der Schöffensenat den raschen Rückfall des Angeklagten und die Begehung von Straftaten, während er noch eine Fußfessel trug sowie das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die Vielzahl der Delikte sowie sieben einschlägige Vorstrafen. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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