3432 Euro: Zur Gewinn-Auszahlung verurteilt

3432 Euro: Zur Gewinn-Auszahlung verurteilt
Ein Wiener nahm den "Herzlichen Glückwunsch" wörtlich, klagte den zugesagten Gewinn ein und bekam recht.

Auf den Entenbraten hat Herr Hofmann verzichtet. Ein Unternehmen namens TWS-Reisen Ltd. mit Sitz in London, ausgerechnet in der Duckett Street, hatte den Wiener zu einer Neujahrsfahrt in die Donau Auen samt Mittagstisch mit Ente eingeladen.

In dem Brief stand auch, dass Herrn Hofmann bei dem Ausflug – „Herzlichen Glückwunsch!“ – sein Gewinn von 3432 Euro überreicht wird, der ausgelost worden sei.

Der Pensionist fuhr nicht mit, forderte gleich seinen Gewinn ein und marschierte, als sich nichts rührte, zum Anwalt Gerold Beneder. Der hat den windigen Gewinnspielen den Kampf angesagt und vor Gericht bisher rund 1,5 Millionen Euro an zugesagten Gewinnen erkämpft. Ein Drittel davon ist einbringlich, sagt er, auch wenn sich diese dubiosen Unternehmen vor einem Zugriff gern in Luft auflösen.

50 Firmen treiben diese und ähnliche Spielchen, gegen 15 davon hat Beneder bereits rechtskräftige Exekutionstitel erwirkt.

OGH-Urteil

3432 Euro: Zur Gewinn-Auszahlung verurteilt

Wie auch im Fall von Herrn Hofmann. Das Londoner Unternehmen wurde verurteilt, den Gewinn auszuzahlen. Der fett gedruckte Name des Adressaten, darunter die „Gewinnsumme 3432 Euro“ und der Ausruf „Herzlichen Glückwunsch!“ waren deutlich genug.

Längst hat der Oberste Gerichtshof grundsätzlich festgehalten, dass es für eine Haftung schon genügt, wenn beim Verbraucher der Eindruck des Gewinns hervorgerufen wurde.

Anwalt Beneder muss nun Geschäftsverbindungen des Unternehmens aufspüren und dort Exekutionen führen. So hat er das auch für Franz Janeschitz gemacht. Der Pensionist aus Jennersdorf im Burgenland hat von einem spanischen Versandhaus unerwartete Post bekommen: „Es ist tatsächlich geschafft, Herr Janeschitz. Sie haben 21.700 Euro gewonnen.“

Zuerst dachte der 70-Jährige: „Das ist eh für die Katz’“, aber dann klagte er doch. Das Gericht sprach ihm den Gewinn zu, der KURIER berichtete. Inzwischen sind 6000 Euro Gerichtskosten aufgelaufen, „ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich mir das nicht leisten können“, sagt Herr Janeschitz. Jetzt laufen gerade Vergleichsgespräche mit dem Versandhaus.

Beneder hat recherchiert, dass solche Unternehmen fast jeden zweiten Tag eine sogenannte Kaffeefahrt organisieren, zu der die Leute mit Jausen- oder Mittagstisch und Gewinnzusagen gelockt werden. Unter den etwa 50 Teilnehmern verkaufen sie dann bis zu zehn Magnetdecken für je 1000 Euro oder ähnliche „Schnäppchen“, so läuft das Geschäft.

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