Bedingte Strafen: Baby geschüttelt

Symbolbild
Vater soll "Maschinenpistole" gespielt haben. Die Mutter soll mit Mobiltelefon gefilmt haben.

17 Sekunden. So lange zuckt der kleine Körper im Video, das die Richterin gleich zwei Mal vorspielt: Zwei, drei Wochen alt war der Bub, als ihn sein Vater schüttelte, Beine und Arme zusammenschob und wieder auseinanderzog Maschinenpistolen-Spiel nannte das der damals 20-Jährige. Er wollte so das Repetieren eines Gewehrs simulieren.

"Das ist furchtbar, wenn man sich das so anschaut", gesteht der Steirer ein, der Rechtsanwalt werden will und ausgebildeter Rettungssanitäter ist. Was er sich denn gedacht habe dabei, will die Leobner Richterin wissen. "Ich kann das nur als furchtbare Blödheit bezeichnen", beteuert der Angeklagte, der sich aber nicht schuldig fühlt: Er habe seinen Sohn ja nicht verletzen wollen. "Ich wollte ihm ja nicht schaden. Wenn ich nur ansatzweise geahnt hätte, was ich damit anrichte, hätte ich es nicht gemacht." Wie denn der Bub reagiert habe, fragt der medizinische Sachverständige. "Er hat ganz sicher nicht geweint", glaubt der Angeklagte. "Sonst hätte ich ja aufgehört."

Brüche

Im Spital wurden später Serienrippenbrüche und ein gebrochenes Bein diagnostiziert. "Ich nehme an, dass ist durch das Spiel passiert", sagt der Vater des Buben. Verletzungen, die im Spital zunächst nicht auf ein Schütteltrauma zurückgeführt worden sind: Obwohl die Mediziner den Verdacht äußerten, tauchten in einem ersten Gutachten keine expliziten Hinweise auf mögliche Misshandlung auf. Der Steirer soll das "Maschinenpistolen-Spiel" mit dem Säugling jedoch mehrfach gemacht haben, erzählt die Mutter des Buben. Die 21-Jährige ist mit ihrem Freund angeklagt, weil sie nichts dagegen getan habe und einmal sogar mit dem Handy mitgefilmt hat.

Ihre Mandantin habe die Tragweite nicht erfassen können, wiegelt die Verteidigerin ab: "Sie ist nicht in der Lage, die Dinge intellektuell umzusetzen. Was sie erzählt, kann stimmen oder nicht." Gutachten über den Zustand der Frau gibt es jedoch keines und auch wenn es die Anwältin nicht gerne hört, antwortet die 21-Jährige auf Fragen der Richterin. Bis sie die Verteidigerin stoppt, als es um Familienverhältnisse geht.

Der mittlerweile 21 Monate alte Bub lebt bei seiner Mutter, das Sorgerecht hat aber die Bezirkshauptmannschaft. Die nicht rechtskräftigen Urteile: Der Mann bekam sechs Monate bedingte Haftstrafe, die Frau vier. Die Richterin glaubte den Schilderungen, dass die Verletzungen ohne Vorsatz entstanden seien.

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