951 Flüchtlinge gaben sich als minderjährig aus

Die Alterslüge kommt den Staat teuer. Angeblich minderjährige Flüchtlinge wurden nach medizinischen Tests für volljährig erklärt.

Syrer, Nigerianer oder Afghanen, die sich als Minderjährige ausgeben aber schon Mitte 30 und teils auch älter sind: Die Alterslüge von Flüchtlingen ist für die Polizei und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu einem massiven (finanziellen) Problem geworden. Bei etwa 2200 unbegleiteten minderjährigen Asylwerbern hatte die Behörde im vergangenen Jahr den begründbaren Verdacht, dass sie älter sind. In etwa der Hälfte der drauf folgenden medizinischen Tests konnte dies auch bestätigt werden. Ganz abgesehen vom bürokratischen Aufwand haben diese Altersfeststellungen alleine 2015 mehr als zwei Millionen Euro Kosten verursacht.

951 Flüchtlinge gaben sich als minderjährig aus
"Es ist teilweise absurd. Uns sitzen gestandene Männer mit Vollbart und grau melierten Haaren gegenüber, die behaupten, 17 Jahre alt zu sein", schildert ein Polizeibeamter aus Traiskirchen, der aus Angst vor disziplinären Konsequenzen anonym bleiben möchte. Anscheinend hoffen die Flüchtlinge, in den Genuss einer bevorzugten Behandlung zu kommen, wenn sie als unbegleitete Minderjährige Asyl beantragen – beispielsweise was das Nachholen ihrer Familien, eine raschere Unterbringung in Österreich oder Rechtshilfe bei der Erstaufnahme betrifft.

Selbst wenn der Schwindel ganz offensichtlich ist, darf die Polizei in der Erstaufnahmestelle nicht darauf reagieren und die Person als volljährigen Flüchtling einstufen.

Gesetzliche Regelung

Die Vorgangsweise ist gesetzlich genau geregelt. "Bestehen begründete Zweifel an den Altersangaben eines Flüchtlings, dann wird eine entsprechende Altersfeststellung angeordnet", erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck. Notwendig dafür sind mehrere medizinische Untersuchungen und ein abschließendes Gutachten (siehe unten).

Während 2014 bei nur 178 solcher Tests eine Volljährigkeit festgestellt wurde, waren es im Vorjahr bereits 951 Personen, die als Volljährige "überführt" wurden. Nur in ein paar Fällen konnte sich das Alter nicht klären lassen. "Im Zweifelsfall werden die Asylwerber aber als Minderjährige eingestuft", sagt Grundböck.

Die Kosten pro medizinischem Gutachten für die Altersfeststellung belaufen sich im Schnitt auf knapp über 1000 Euro. Laut der Polizei in der Erstaufnahmestelle könnte man sich viele dieser teuren Untersuchungen ersparen, wenn man die gesetzliche Regelung dafür schaffen würde. "Wir hatten Flüchtlinge, wo sich heraus gestellt hat, dass der angeblich Minderjährige 35 Jahre oder älter war. Da muss doch ein Mehr-Augen-Prinzip oder die Entscheidung eines Amtsarztes ausreichen?", so ein ermittelnder Beamter.

Die Polizei in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen hat die Angelegenheit jedenfalls schon bei verschiedenen Entscheidungsträgern im Innenministerium oder beim verantwortlichen Landesrat in NÖ, Maurice Androsch, deponiert. Dennoch ist derzeit keine andere Regelung angedacht.

Im Innenministerium rechnet man damit, dass sich die Angelegenheit mit der viel diskutierten Flüchtlings-Obergrenze ohnedies von selbst regelt. Mit dem Rückgang der Asylanträge sinkt auch die Zahl der vermeintlich Minderjährigen.

Aus der Statistik: Afghanen liegen im Ranking vorne

Mit dem stärksten Flüchtlingsstrom der vergangenen Jahrzehnte ist die Zahl der Asylanträge von 2014 (28.064) auf 88.151 im Vorjahr gestiegen. 9331 Asylanträge wurden 2015 von angeblich unbegleiteten Minderjährigen gestellt. In rund 2200 Fällen hatte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl begründete Zweifel und leitete deshalb eine medizinische Altersfeststellung ein. Bei 951 Personen wurde auf diese Weise die Volljährigkeit festgestellt. Der Großteil (691) stammte aus Afghanistan gefolgt von Somalia (46), Nigeria (44) oder Pakistan (40). 663 der unbegleiteten minderjährigen Asylwerber sind jünger als 14 Jahre, 7717 sind zwischen 14 und 18 Jahre.

Hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Zweifel an den Altersangaben eines Flüchtlings, kommt es zu einer medizinischen Altersfeststellung. "Was die Methoden anbelangt, halten wir uns dabei an die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik in Deutschland", erklärt der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.

951 Flüchtlinge gaben sich als minderjährig aus
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Für die Erstellung eines Gutachtens müssen die Ergebnisse mehrerer Untersuchungen herangezogen werden, ein medizinischer Check alleine reicht nicht. Notwendig sind eine allgemeine Körperbeschau, eine zahnärztliche sowie eine radiologischen Untersuchung.

Bei der Überprüfung der körperlichen Entwicklung werden beispielsweise Körperbau, Behaarung oder sekundäre Geschlechtsmerkmale beurteilt. Da Unterernährung die körperliche Entwicklung verlangsamen kann, dient diese Untersuchung nur als Grundlage für die weiteren Methoden.

Bei einem Handwurzel-Röntgen soll festgestellt werden, ob die Wachstumsfuge schon geschlossen ist. Lässt das Ergebnis Zweifel offen, kann eine Computertomografie des Schlüsselbeins weitere Aufschlüsse bringen. Als Gutachter werden Fachärzte für Anatomie oder Gerichtsmediziner eingesetzt. Für eine abschließendes Ergebnis ist eine Zahnuntersuchung samt Panorama-Röntgen durch einen Facharzt für Zahn- und Kieferheilkunde notwendig.

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