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Eizellspende soll in Österreich möglich werden
SPÖ und ÖVP einigen sich auf liberalen Entwurf, der auch lesbischen Paaren den Kinderwunsch erfüllen soll.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) haben sich auf eine Reform der Fortpflanzungsmedizin geeinigt: Der am Donnerstag in Begutachtung geschickte Entwurf geht über den VfGH-Auftrag, lesbischen Paaren die Samenspende zu erlauben, hinaus. Er erlaubt auch Eizellenspende, Samenspende Dritter bei der künstlichen Befruchtung und beschränkte Präimplantationsdiagnostik (Untersuchung der befruchteten Eizelle vor dem Einsetzen in die Gebärmutter).
Das rund 20 Jahre alte Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) soll damit an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Unmittelbarer Anstoß war eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom Jänner, mit dem das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben wurden - und zwar per 31. Dezember 2014. Brandstetter und Oberhauser nahmen dies zum Anlass, um auch die vor zwei Jahren bekannt gegebenen Empfehlungen der Bioethikkommission weitgehend umzusetzen.
Hier die zentralen Punkte:
Bereits ab 1. 1. 2015 soll lesbischen Paaren die Erfüllung ihres Kindeswunsches durch eine Samenspende ermöglicht werden – das diesbezügliche derzeitige Verbot hat der Verfassungsgerichtshof mit 31. 12. 2014 aufgehoben. Ab 1. 4. 2015 soll dann auch bei heterosexuellen Paaren im Rahmen der künstlichen Befruchtung (IVF) die Samenspende eines Dritten – also nicht nur des Ehemannes oder Lebenspartners – zulässig sein. Bisher war die Samenspende Dritter nur erlaubt, wenn der Samen direkt in die Gebärmutter der Frau eingebracht wurde (Insemination). Für alleinstehende Frauen wird die Samenspende nicht zugelassen.
Eizellspende
Die Empfängerin darf nicht älter als 45, die Spenderin nicht älter als 30 Jahre sein. Sowohl bei der Samen- als auch der Eizellspende bekommen die Kinder das Recht, ab 14 den Namen des Spenders zu erfahren. Samen- und Eizellspende dürfen nicht kommerzialisiert werden – in der Praxis heißt dies, dass lediglich eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden darf. Auch die Vermittlung von Spendern ist verboten. Samen- und Eizellspende sind auch nur dann erlaubt, wenn auf natürlichem Weg keine Schwangerschaft erreicht werden kann.
Präimplantationsdiagnostik
Bleibt grundsätzlich verboten – aber in drei Ausnahmefällen soll ein Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter untersucht werden dürfen: Nach drei oder mehr erfolglosen IVF-Zyklen; nach drei Fehlgeburten und wenn aufgrund der genetischen Veranlagung zumindest eines Elternteils die Gefahr besteht, dass es zu einer Fehlgeburt oder einer Erbkrankheit des Kindes kommt.
Nicht erlaubt wird das viel diskutierte „Social Egg Freezing“. In den USA finanzieren Unternehmen Mitarbeiterinnen bereits das Einfrieren von Eizellen, damit sie ihren Kinderwunsch auch später verwirklichen können.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser betont, dass mit diesem Entwurf "jahrzehntelange frauenpolitische Forderungen" endlich umgesetzt würden. Die Diskriminierung lesbischer Paare werde gestrichen und es werde verhindert, dass Frauen ins Ausland fahren müssen. Das Team Stronach warnt hingegen vor „Babyfarmen“ und „Nachwuchs per Versandhaus“. Für die „aktion leben“ bedient der Entwurf vor allem die Geschäftsinteressen der Fortpflanzungsmediziner und vergesse auf die Gefahren für Frauen und Kinder.
"Gerade wenn es um den sehr persönlichen Bereich der Familienplanung geht, sollen Betroffene die vorhandenen Möglichkeiten so weit wie möglich ausschöpfen können", ist hingegen Justizminister Brandstetter überzeugt. Die Fortpflanzungsmedizin sei aber "selbstverständlich ein ethisch und gesellschaftspolitisch schwieriges Thema, gerade deshalb brauchen diese Neuerungen klare Rahmenbedingungen und sehr genaue Vorgaben".
Intensive Debatten - auch innerhalb der ÖVP - sind aber zu erwarten. Schon die im Bundeskanzleramt eingerichtete Bioethikkommission war sich 2012 nicht hundertprozentig einig. Ein Teil der 25 Mitglieder votierte damals gegen die Mehrheits-Empfehlungen pro Eizellenspende, Samenspende für lesbische Paare oder PID unter Auflagen.
Einen Überblick über die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen und die Kritikpunkte gibt es hier.