VSV hilft Maxenergy-Kunden bei Kündigungs-Schadenersatz
Wegen der stark gestiegenen Gas- und Stromgroßhandelspreise versuchen manche Energieversorger, sich von Endkunden zu trennen, darunter auch die Maxenergy Austria Handels GmbH., eine Tochter der deutschen erdgas schwaben. Laut Verbraucherschutzverein (VSV) kündigt das Unternehmen derzeit Strom- und Gas-Altkunden, denen eine Preisgarantie von 18 Monaten bei 12 Monaten Mindestlaufzeit zugesagt wurde. Diesen Kunden will der VSV zu einem Schadenersatz verhelfen.
Sammelaktion
Ein neuer Liefervertrag mit einem anderen Anbieter würde den Betroffenen wohl erhebliche Mehrkosten verursachen - diese könnten Kunden von Maxenergy ersetzt verlangen, sagte VSV-Obmann Peter Kolba am Donnerstag. Man starte eine Sammelaktion und werde Kunden, die VSV-Mitglieder sind, helfen, diesen Schadenersatz auch gerichtlich durchzusetzen. Dass Kunden in solchen Fällen Schadenersatz zustehe, hatte Kolba schon vor einer Woche im ORF-Radio erklärt.
Wer aus einer solchen Preisgarantie herausgekündigt werde, falle um sechs Monate günstigen Energiepreis um, so der VSV. Die Vorgangsweise sei gesetzwidrig, denn Maxenergy habe mit der Preisgarantie geworben und Kunden hätten im Vertrauen darauf Anbieter gewechselt. Wolle Maxenergy die Garantie nicht einhalten, sei die Werbung irreführend gewesen.
Auf der VSV-Homepage wurde ein Musterbrief bereitgestellt, den die Kunden zur Vorbereitung von Forderungen an Maxenergy senden sollten, so Kolba. Ziehe Maxenergy die Kündigung nicht zurück, bleibe dem Kunden keine andere Wahl, als rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen. Die Mehrkosten könne der Kunde von Maxenergy ersetzt verlangen.
Laut KURIER-Bericht von voriger Woche hat Maxenergy Austria mit einer Acht-Wochen-Frist einem Teil seiner rund 100.000 heimischen Kunden gekündigt. Auch andere Lieferanten würden versuchen, Kunden aus günstigen Verträgen zu drängen, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - oft aber gar nicht aus einer Preisgarantie heraus, sondern rechtlich korrekt.
Auch wenn sich Energieversorger von Endkunden trennen wollen, "braucht niemand zu fürchten, dass er ohne Strom oder Gas dasteht", hatte die Regulierungsbehörde E-Control vorige Woche beruhigt. Die Versorgung sei gesichert, selbst bei Insolvenz eines Anbieters würden die Kunden anderen Anbietern zugeordnet, hätten aber dennoch volle Lieferantenwahl.