Wirtschaft

Von wegen privat: Wie kommerziell Airbnb ist

George hat einen persönlichen Willkommensbrief geschrieben. Malvika und Karuna bestaunen Georges Bilder an der Wand, schmökern in seinen Büchern und spielen ein Brettspiel am Boden der Wohnung: So stellt sich Airbnb die eigene Zimmervermietung - in einem Werbevideo - vor.

Der persönliche Flair in privaten Unterkünften sei der Grund, warum Leute Airbnb verwenden, heißt es. "Lebe wie ein Einheimischer", lautet das Versprechen.

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Mehrere Wohnungen

Die Realität sieht oft anders aus. Ganze 291 Unterkünfte in Wien werden von den zehn größten Vermietern angeboten, wie eine Untersuchung der TU-Wien 2017 ergeben hat. Ein Anbieter, "Vienna Stay Apartments", hat demnach 43 Unterkünfte auf der Online-Buchungsplattform gelistet.

Gegen die rein private Nutzung spricht auch, dass nur jedes hundertste Angebot ein "geteiltes Zimmer" ist, das dem Ursprungsgedanken der Plattform entspricht (die Gründer legten Luftmatratzen, englisch "Airbeds", in ihre Wohnung, um sich ihre Miete leisten zu können).

Städtpelaner und Gemeindevertreter kritisieren schon länger, dass durch die großflächige Vermietung von privaten Zimmern leistbarer Wohnraum verloren geht. Die Hotellerie kritisiert - aufgrund der laxeren Reglementierung - den unfairen Wettbewerb.

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Vor Gericht wurde nun eine Geldstrafe gegen einen Steirer bestätigt, der in Wien eine Wohnung auf Airbnb vermietete – ohne eine Gewerbeberechtigung zu haben. Ausschlaggebend dafür war wohl, dass er sich mit seinem Angebot gezielt an Touristen gerichtet habe; die bloße Raummiete unterliegt nämlich nicht der Gewerbeordnung. 

Wann es ein Gewerbe ist

Wann ist die Vermietung über Airbnb also gewerbsmäßig? Einerseits, wenn sich das Angebot gezielt an Touristen richtet.

Andererseits, wenn neben dem Wohnraum auch zusätzliche Leistungen (Wäscheservice, WLAN, zubereitetes Essen) angeboten werden. Dann kann laut VwGH von einem Gewerbe ausgegangen und dieses auch angemeldet werden. 

Bei bis zu zehn Betten als freies Gewerbe. Nur Beiträge für Wirtschaftskammer und gewerbliche Sozialversicherung werden fällig. Dafür dürfen Speisen und Getränken sowie weitere Services angeboten werden.

Bei mehr als zehn Betten handelt es sich um reglementiertes Gastgewerbe. Das bedeutet: Es braucht einen Befähigungsnachweis, zu dem sind etwa Brandschutzbestimmungen für Beherbergungen zu beachten.

Mehr Einschränkungen geplant

Die ÖVP-FPÖ-Regierung plante zudem eine Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen, bevor die Angebote online gehen. Dies liegt nach dem Ende der Koalition auf Eis. Bis 2020 muss Österreich aber eine EU-Richtlinie umsetzen, wonach Buchungsplattformen alle Umsätze den Behörden bekannt geben müssen.

Der KURIER wollte wissen, wie Airbnb auf die Entscheidung des VwGH reagiert und was die Plattform von der Kritik an den großen, wohl kommerziellen Vermietern hält. Das deutschsprachige Presseteam hat die Fragen dazu bisher nicht beantwortet.