Verteidiger schießen sich auf Staatsanwalt ein
Antrag: Ankläger sollen wegen Befangenheit abgelehnt werden.
Er sei „einseitig, voreingenommen und lege entlastende Beweise nicht vor“. Staatsanwalt Volkert Sackmann wurde am siebenten Verhandlungstag von den Verteidigern der Angeklagten scharf angegriffen. „Der Staatsanwalt verhindert ein faires Verfahren“, wetterte Georg Zanger, Anwalt des angeklagten Ex-Immofinanz-Aufsichtsratschefs Helmut Schwager.
Otto Dietrich, Anwalt des Hauptangeklagten Karl Petrikovics, schloss sich den Vorwürfen an. Die Verteidiger beantragten die Ablehnung des Staatsanwalts wegen Befangenheit. „Sie wollen wohl einen Staatsanwalt loswerden, der das System durchschaut und unliebsam ist“, konterte Sackmann, der alle Vorwürfe zurückwies und betonte: „Schaden bleibt Schaden.“. Die Anklage wirft Petrikovics, Schwager und Ex-Immofinanz- und Constantia-Privatbank-Vize Norbert Gertner vor, sie hätten durch nicht genehmigte Aktienoptionsgeschäfte die Gesellschaften geschädigt. Dabei geht es um 20 Millionen Euro Gewinn für die drei.
Die Geschäfte sind über Bank-Töchter gelaufen, Verluste sollen von einer auf die andere Tochter verschoben worden sein, damit sie nicht in der Bank auftauchten. Die Angeklagten behaupten, dass die Bank mit allen Töchtern als Konzern zu betrachten sei, Verluste daher gar nicht aus der Bank weggeschoben werden konnten. Zanger legte dazu einen Zwischenbericht des Bundeskriminalamts vor, in dem Wirtschaftsprüfer die Ansicht der Angeklagten bestätigen. Sackmann habe diesen Bericht aber negiert.