Transparenz auf dem Lohnzettel: Was netto von brutto bleibt
Von Andrea Hodoschek
Die Lohnnebenkosten, in Österreich im internationalen Vergleich besonders hoch, sind ein Reizwort für die heimischen Unternehmen. Die Wirtschaft fordert seit Jahrzehnten nicht nur geringere Abgaben auf Arbeit, sondern ebenso lange mehr Transparenz auf dem Lohnzettel.
Bereits in den 1990er-Jahren monierten Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung, dass die Dienstgeberabgaben ebenfalls auf den Abrechnungen für die Arbeitnehmer aufscheinen sollten. Ein „transparenter Lohnzettel“ sozusagen.
Die ÖVP sprang mit Wirtschaftsbund und ÖAAB immer wieder auf. Beim Programm „Leistung für Österreich“ etwa propagierte der damalige Parteichef Michael Spindelegger den gläsernen Lohnzettel. Zuletzt schrieb die türkis-blaue Koalition das Thema in ihr Regierungsprogramm: Die Dienstgeberabgaben sollten verpflichtend auf dem Lohnzettel angeführt werden.
Diese Regierung sollte nicht mehr dazu kommen. Jetzt versuchen die Neos, die sich als Wirtschaftspartei profilieren wollen, das Thema auf parlamentarischer Ebene durchzubringen. Der Antrag wurde bereits einmal vertagt, am Dienstag wieder eingebracht und kommt in den Finanzausschuss – nächste Sitzung im Herbst. Für eine verpflichtende Auflistung aller, und wirklich aller Lohnnebenkosten muss das Einkommensteuergesetz geändert werden.
„Der Lohnzettel ist derzeit völlig intransparent. Den Arbeitnehmern ist nicht bewusst, wie viel von ihrem Lohn durch Pflichtbeiträge abgezogen wird und wohin genau diese Beiträge fließen“, argumentiert Neos-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn. Auf einem transparenten Lohnzettel wäre genau aufgelistet, welche Beiträge wofür verwendet werden, von der Pensionsversicherung bis zum Insolvententgeltsicherungsbeitrag und den Kammerumlagen.
Bei einem Netto-Bezug eines Mitarbeiters von beispielsweise 1.482 Euro hat der Arbeitgeber derzeit Gesamtkosten von mehr als 2.600 Euro. Bekommt der Mitarbeiter netto 1749 Euro monatlich ausbezahlt, beläuft sich der Bruttobezug mit Dienstgeberbeiträgen auf 3.263 Euro. Bei 2015 Euro Netto-Gehalt sind es mehr als 3900 Euro (siehe Grafiken).
Der Arbeitnehmer sieht auf seinem Lohnzettel allerdings nur seinen Bruttobezug von 2.000 Euro, ohne die Dienstgeberbeiträge. Weshalb oft fälschlicherweise angenommen wird, dieser entspreche bereits den gesamten Lohnkosten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde „volle Transparenz über die Pflichtbeitragszahlungen bringen“, betont Schellhorn.