Wirtschaft

OeNB-Vize drohen zehn Jahre Haft

In der Schmiergeldaffäre um die Gelddruckerei OeBS, Tochter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), hat die Staatsanwaltschaft Wien jetzt Anklage gegen neun Verdächtige erhoben: Prominentester Angeklagter ist der amtierende OeNB-Vize-Gouverneur und OeBS-Aufsichtsratschef Wolfgang Duchatczek. Die weiteren Verdächtigen sind: die früheren OeBS-Geschäftsführer Michael W. und Johannes M., der Ex-Chef der Münze Österreich, Kurt M., die Ex-Gelddruckerei-Manager Roger C., Raluca T., und Prokurist Jochen G. sowie die Anwälte Klaus A. und Friedrich F.

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Ankläger Volkert Sackmann wirft ihnen Bestechung, Untreue, Geldwäscherei, aber auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Laut Anklage, die dem KURIER vorliegt, sollen die OeBS-Manager und Duchatczek u. a. im Jahr 2005 eine „kriminelle Vereinigung gegründet haben, um zumindest drei Beamte der Zentralbank von Aserbaidschan und mindestens zwei Amtsträger der syrischen Zentralbank zu bestechen“. So soll er die OeBS-Manager aufgefordert haben, Verträge mit diesen Notenbanken zu unterzeichnen, obwohl er wusste, „dass die Aufträge über den Druck von Banknoten und die Prägung von Münzen nur erlangt werden können, wenn die OeBS 20 Prozent auf die Preise aufschlägt und der Zentralbank verrechnet“.

Diese eingepreisten Bestechungsgelder sollen dann über Offshore-Gesellschaften an die korrupten Empfänger in Aserbaidschan und Syrien geflossen sein.

Bar auf die Hand

Nur zum Teil wurden diese „Provisionen“ auf Bankkonten überwiesen. So soll OeBS-Manager Raluca T. Schmiergelder in bar an „Diplomaten und Geldboten aus Aserbaidschan und Syrien“ auch in Wien übergeben haben. Indes soll der OeNB-Vize die OeBS-Manager „ermahnt haben, bei zukünftigen Verträgen auf eine Reduzierung des 20-Prozent-Aufschlages zu drängen“. Bei den Geschäften mit Syrien soll der Bestechungsaufschlag lediglich 14 Prozent betragen haben.

Laut Staatsanwalt sollen zwischen 2005 und 2011 rund 14 Mio. Euro Schmiergelder geflossen sein. Die beiden involvierten Anwälte sollen davon zuvor noch „vier Prozent Bearbeitungsgebühr“ abgezogen haben. Duchatczek bestreitet die Vorwürfe. „Der Staatsanwalt schießt ins Blaue. Die Anklageschrift enthält keinen einzigen Beweis, der Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek belasten würde“, wettert sein Anwalt Gabriel Lansky. „Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.“

Drohende Suspendierung

Das OeNB-Präsidium tagt am 18. Juni und wird über Disziplinarmaßnahmen entscheiden. Duchatczek dürfte dann suspendiert werden. Der Vize-Gouverneur geht jedoch ohnehin mit 1. Juli in Pension – zu vollen Bezügen. Das sind in seinem Fall 80 Prozent des Letztbezuges, also rund 215.000 Euro im Jahr. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung (der Prozess wird wohl Jahre dauern) kann die OeNB über einen Zivilprozess die Pension kürzen oder zurückfordern. Dem Vernehmen nach hat OeNB-Präsident Claus Raidl Duchatczek schon vor einiger Zeit nahegelegt, zurückzutreten. Er wollte aber nicht, da dies als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.