Wirtschaft

Speisekarten-Verordnung erregt Wirte

In der Bundessparte Tourismus ist die Aufregung groß: Die Wirte fürchten, dass sie künftig in der Speisekarte anführen müssen, welche allergenen Stoffe in Schnitzel, Suppe und Schweinsbraten enthalten sind.

Hintergrund ist eine Verordnung der EU, die vorsieht, dass in den Mitgliedsstaaten ab Mitte Dezember 2014 auch bei unverpackten Lebensmitteln die 14 wichtigsten Allergene angeführt werden müssen. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sellerie- oder Senferzeugnisse. Die neue Verordnung diene dem Schutz jener Personen, die unter einer Nahrungsmittelunverträglichkeit leiden, wird in Brüssel argumentiert.

Tourismusobmann Hans Schenner meint, dass die Verordnung eher der Lebensmittelindustrie dient. Denn für Wirte sei es dann künftig erstens leichter und zweitens im Fall einer Klage eines Allergikers sicherer, fix-fertig verpackte Ware von der Industrie aufzutischen. Auf deren Verpackungen seien nämlich alle Allergene nachweisbar angeführt. Beim selber würzen und zubereiten sei der Nachweis im Fall einer Klage nicht so einfach. „Wenn Wirte nur noch Lebensmittel aus der Verpackung nehmen und erhitzen müssen, brauchen sie auch weniger Personal“, schickt Schenner gleich voraus. Der Traum der Industrie sei der von industrialisierten Lebensmitteln in der traditionellen Gastronomie, so sein Standpunkt. „Den Traum wollen wir ihnen aber verpatzen.“

Praxistauglich

Für die Umsetzung der EU-Verordnung sind die Nationalstaaten zuständig. „Wie man die Verordnung praxistauglich umsetzt, können wir heute noch nicht sagen. Wir haben aber noch bis Dezember 2014 Zeit“, sagt Fabian Fußeis, Sprecher des Gesundheitsministeriums.