Ryanair-Klage gegen Rettungshilfen für andere Airlines erfolgreich
Das EU-Gericht hat Klagen des Billigfliegers Ryanair gegen milliardenschwere staatliche Finanzhilfen für die Konkurrenten KLM und TAP stattgegeben. Der Beschluss der EU-Kommission vom vergangenen Jahr über 3,4 Milliarden Euro Hilfe für die niederländische Airline KLM sei nichtig, weil er nicht ausreichend begründet worden sei, erklärte das Gericht am Mittwoch. Das EU-Gericht kippte auch die Beihilfe-Genehmigung für den Flughafen Frankfurt-Hahn, den Ryanair nutzt.
Die Kommission habe grünes Licht gegeben, ohne in ihrem formellen Beschluss zu berücksichtigen, dass der KLM-Mutterkonzern Air France KLM zugleich 7 Mrd. Euro vom französischen Staat für die Schwester-Airline bekommt. Dem Gericht reichte es demnach nicht aus, dass die EU-Behörde in der Verhandlung auf Aussagen der Niederlande verwies, dass die Hilfe für Air France nicht auch KLM zugutekomme. Aufgrund einer unzureichenden Begründung der Beihilfeentscheidung erklärte das Gericht auch die Genehmigung von bis zu 1,2 Mrd. Euro Staatshilfe für die portugiesische Fluggesellschaft TAP für nichtig.
Die Airlines müssen aber das Geld, das sie aufgrund des Geschäftseinbruchs in der Coronakrise brauchten, nicht zurückzahlen. Die Wirkung des Urteils werde bis zum Erlass neuer Beschlüsse der Kommission ausgesetzt.
Das EU-Gericht kippte auch die Genehmigung einer millionenschweren Beihilfe des deutschen Bundeslands Rheinland-Pfalz für den Flughafen Frankfurt-Hahn. Wie die Richter in Luxemburg am Mittwoch entschieden, hat die zuständige EU-Kommission nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist.
Die Brüsseler Behörde hatte dem Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 erlaubt, im Zeitraum von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen nicht nutzt, sieht die Unterstützung allerdings als wettbewerbsverzerrend an und hatte deswegen beim Gericht der EU Klage erhoben.
Die EU-Kommission kann gegen das Urteil noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof erheben. Sie hatte 2017 zu ihrer Entscheidung erklärt, dass gemäß den Luftverkehrsleitlinien Betriebsverluste von kleineren Regionalflughäfen bis 2024 unter bestimmten Voraussetzungen mit öffentlichen Mitteln gedeckt werden dürfen. Die Kommission berücksichtigte nach eigenen Angaben auch, dass der Flughafen Frankfurt-Hahn im wirtschaftlich eher schwachen Rhein-Hunsrück-Kreis liegt und für die örtliche Wirtschaft wichtig ist.
Den rheinland-pfälzischen Behörden zufolge hingen rund 11.000 Arbeitsplätze in der Region von dem Flughafen ab, erklärte die Kommission damals. Darüber hinaus gebe es im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise einer Stunde Fahrzeit keine weiteren Flughäfen. Der Airport Frankfurt-Hahn wird unter anderem vom Billigflieger Ryanair genutzt.