Wirtschaft

Regierung deckelt Strafen für Firmen, die Mitarbeiter nicht anmelden

Die ÖVP-FPÖ-Regierung deckelt die Verwaltungsstrafen für Firmen, die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung nicht oder falsch anmelden. Die sogenannten Säumniszuschläge betragen künftig maximal 855 Euro pro Meldeverstoß, was bei der SPÖ für große Aufregung sorgt. Die entsprechende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) geschieht über das Budgetbegleitgesetz.

Im Konkreten geht es um den Säumniszuschläge-Paragraf § 114 des ASVG, der am 1. Jänner 2019 in Kraft tritt. Hier wird ein neuer Absatz 6a eingefügt, der wie folgt heißt: "Erreicht die Summe der nach den Abs. 2, 3 und 6 angefallenen Säumniszuschläge in einem Beitragszeitraum (§ 34 Abs. 2) je Versicherungsträger das Fünffache der Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs. 1), so sind damit alle diesbezüglichen Meldeverstöße pauschal abgegolten." Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt derzeit 171 Euro, daraus ergibt sich die Strafdeckelung mit 855 Euro.

Die Oppositionspartei SPÖ wirft der Koalition ein "groß angelegtes Förderprogramm für Sozialbetrug" vor. "Schwarz-Blau führt damit die Lohnsklaverei wieder ein", meinte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher am Mittwoch in einer Aussendung. "Die schwarz-blaue Botschaft 'Betrug lohnt sich' bestraft ehrliche Unternehmen und führt zu Lohn- und Sozialdumping am Arbeitsmarkt", kritisierte Lercher. "Das ist ein massiver Skandal und der nächste Wählerverrat der FPÖ."

SPÖ-Sozialsprecher und Baugewerkschafter Josef Muchitsch sagte zur APA, für Firmen, die Arbeiter schwarz beschäftigten, sei das Risiko des Aufliegens mit 855 Euro kalkulierbar. "So billig war Sozialbetrug noch nie", so Muchitsch. Die "schwarz-blaue Sozialbetrugspauschale" gelte nämlich auch, wenn zum Beispiel eine Baufirma dreihundert Arbeiter auf einer Baustelle falsch oder zu spät angemeldet hat. Die 855 Euro kommen laut SPÖ einer "De-facto-Straffreiheit" gleich.

NEOS-Sozialsprecher sieht die Einführung der Deckelung entspannter. Die alte Regelung sei überschießend gewesen und habe Schlampigkeitsfehler mit unangemessen hohen Strafen bestraft. Wer systematisch und im großen Stil vorsätzlich Arbeiter nicht anmeldet, begehe nach wie vor Sozialbetrug und sei nach dem Strafrecht zu bestrafen.