Wirtschaft

Osterhasen-Streit: Lindt gewinnt

Auf der Homepage der Schokoladenfirma Hauswirth springt ein geschwärzter Osterhase ins Auge. Darauf steht: Verboten von Lindt und Sprüngli AG.

Wenige Tage vor Ostern hat der Oberste Gerichtshof (OGH) gegen den burgenländischen goldenen Hasen der Firma entschieden. Er verletze die Markenrechte, die der Schweizer Großkonzern Lindt & Sprüngli an seinem Goldhasen hält. Grund: Verwechslungsgefahr. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rechtsstreit seit 2004

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Seit 2004 schwelt der Streit um die in Goldfolie verpackten Schokoladenhasen der beiden Unternehmen. Vom Landesgericht Eisenstadt ging es über mehrere Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof. Nach wechselseitigen Erfolgen hatte zuletzt 2011 das Handelsgericht die weitere Herstellung des Hasen untersagt. Schon 2004 musste die rote Masche des Hauswirth-Hasen fallen, zuletzt war sie rot-weiß-rot. Mit dem aktuellen OGH-Urteil hat Goliath nun endgültig gegen David gesiegt.

"Das ist ein sehr unangenehmes Urteil. Aber als gesetzestreue Bürger werden wir uns daran halten", sagt Geschäftsführer Roman Hauswirth zum KURIER. Auf ihn kommen nun 56.000 Euro Verfahrenskosten zu. Ob auch Schadenersatzforderungen gestellt werden, sei noch nicht klar. 2013 soll ein optisch neuer Hase in den Regalen stehen. Heuer finden sich andere Hauswirth-Hasen in den Geschäften.

Hauswirth produziert den Schokohasen seit 1951, hat ihn aber nie als Marke schützen lassen. Lindt & Sprüngli verkauft seinen Hasen erst seit 1995 in Österreich, hat sich aber 2000 die Markenrechte gesichert.

In Deutschland unterlag der Schweizer Konzern bei einem ähnlichen Verfahren 2007 dem Unternehmen Riegelein, das seine Hasen weiter vertreiben darf.