Bank haftet nicht für Vermittler
Von Kid Möchel
In der Steiermark kämpfen zahlreiche geschädigte Anleger um ihre Existenz. Sie sind vor Jahren einem „Rendite-Immobilien-Modell“ eines Grazer Finanzvermittlers auf den Leim gegangen. Der Finanzjongleur wanderte für Jahre hinter Gitter. Der Schaden beträgt rund 7,7 Millionen Euro. Die Aussicht auf Schadenersatz ist nun – zumindest in einem Musterprozess – gestorben.
Vor wenigen Tagen hat der Oberste Gerichtshof (Aktenzahl 1 Ob 48/12h) im Fall eines Ehepaars die Schadenersatzansprüche gegen die deutsche Baader Bank, über die der Jongleur die hochriskante Wertpapiergeschäfte abwickelte, abgewiesen.
Aber der Reihe nach: Der Finanzvermittler machte dem Ehepaar, sie war Verkäuferin beim Drogerie-Diskonter Schlecker, „ein sicheres und erfolgreiches Anlagekonzept zur Altersvorsorge“ schmackhaft. Das Paar musste für diese „Options-Termingeschäfte“ seine Liegenschaft an eine örtliche Bank verpfänden und Bankgarantien über 250.000 Euro aufnehmen. Sie dienten zur Besicherung eines Kredits bei der Baader Bank, mit dem der Berater spekulierte.
„Sie machten sich keine Sorgen, weil sie ihrem Berater und seiner Zusicherung vertrauten, dass es sich dabei um eine sichere Angelegenheit handle“, heißt es im OGH-Urteil. Nicht einmal der Werbeslogan der Firma, „Maximales Verlustrisiko ist kein Ertrag“ schreckte die Anleger ab. Dabei hatten sie keineswegs verstanden, auf was sie sich eingelassen hatten, wie aus den Akten hervorgeht.
Im Sommer 2008 mussten die Anleger dann weitere 35.000 Euro in des Spekulationsgeschäft einschießen – als Sicherheitsleistung. Zwei weiteren Nachzahlungen kamen sie aber nicht mehr nach. Die Bank zog daraufhin die Garantien und forderte das Paar auf, den negativen Saldo von 115.000 Euro auf dem Kreditkonto auszugleichen. Dann ging der Fall zu Gericht. Die Anleger beklagen einen Schaden von 305.000 Euro.
Weitere 20 Verfahren
„Ein Fehlverhalten des Finanzvermittlers, der den Anlegern einen falschen Eindruck über die Sicherheit des Investitionsmodells vermittelte (...) ist der Bank nicht zuzurechnen“, heißt es im OGH-Urteil. Der Berater sei von den Anlegern für diese Geschäfte bevollmächtigt gewesen und sei nicht im Namen der Bank aufgetreten. Und in den Formularen sei deutlich auf die Risiken hingewiesen worden. Doch auf Baader-Bank-Anwalt Michael Steiner, der sich über das OGH-Urteil freut, warten weitere Prozesse. „Wir haben noch mehr als 20 offene Verfahren“, sagt Anlegeranwalt Jochen Eberhardt von der Kanzlei Christandl. „Aufgrund der Ergebnisse aus dem Strafverfahren und von Einvernahmen ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.“ Nachsatz: „In vielen Fällen geht es um die Existenz.“