Wirtschaft

Lohndumping: Höhere Strafen bei unfairem Wettbewerb

Die türkis-grüne Regierung hat eine Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes in Begutachtung geschickt. Einerseits wird die EU-Entsenderichtlinie umgesetzt, andererseits kommt ein EU-konformer Strafrahmen. Entsandte ausländische und inländische Arbeitnehmer sollen nach einem Jahr gänzlich gleichgestellt werden. Der Begutachtungszeitraum für die Novelle beträgt fünf Wochen.

Aufgrund eines EuGH-Urteils musste die türkis-grüne Regierung einen neuen Gesamtstrafrahmen mit Höchstgrenzen erarbeiten. Bisher gab es vordefinierte Mindeststrafen und die Strafe wurde pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer berechnet. Weiters gab es keine Höchstgrenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Entscheid Kumulationsstrafen in Millionenhöhe als nicht verhältnismäßig aufgehoben.

Bei Meldeverstößen im Zusammenhang mit der Entsendung und bei Vereitelungshandlungen im Zusammenhang mit der Lohnkontrolle (Formaldelikt) sollen künftig Strafen zwischen 0 und 20.000 Euro fällig werden. Bei Nichtbereithalten und Nichtübermitteln der Lohnunterlagen (Formaldelikt) sind Strafen zwischen 0 und 30.000 Euro fällig. Bei der Unterentlohnung ist eine Strafen-Stufenregelung je nach Schadenshöhe geplant, die maximale Strafe beträgt 400.000 Euro.

"Unser Ziel ist die Verbesserung derzeitiger Rahmenbedingungen, um unfairen Wettbewerb durch Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen", kommentierte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) die Novelle. Außerdem enthält das geplante Gesetz Entbürokratisierungsmaßnahmen. "Betriebe profitieren von geänderten Ausnahmen etwa im Bereich von Schulungen oder von einer deutlich vereinfachten Bereithaltung der Lohnunterlagen bei nur kurzfristigen Entsendungen von bis zu 24 Stunden - hier ist der Nachweis von Dienstzetteln oder Arbeitszeitaufzeichnungen ausreichend", so Kocher. Für den neuen Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) muss die Ausbeutung von Arbeitskräften und Lohndumping "spürbare Konsequenzen" haben. "Lohn- und Sozialdumping schädigt nicht nur die Arbeitnehmer*innen, sondern alle Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, das Gesundheitssystem und die gesamte Gesellschaft", so Mückstein.

Bisher sei das österreichische Recht für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom ersten Tag an zwar zu großen Teilen anwendbar gewesen, wie etwa Regelungen zur Arbeitszeit oder zum Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, aber nicht gänzlich, hieß aus dem Arbeitsministerium am Dienstag zur APA. Mit der geplanten Novelle soll es im Entsenderecht nach einem Jahr zu einer gänzlichen Gleichstellung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen. Entsandte ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten dann zum Beispiel Anspruch auf Pflegefreistellung und Dienstnehmerhaftpflicht.