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© Bild: APA/HERBERT NEUBAUER
Wirtschaft
05.12.2011

Mit "Six-Pack" gegen die Krise

Die EU-Finanzminister haben sechs Verordnungen beschlossen, nach denen Defizitsünder künftig mit härteren Strafen rechnen müssen.

Ein Blick auf die 27 EU-Finanzminister zeigt unweigerlich, dass der am Dienstag von ihnen abgesegnete "Six-Pack" wohl kaum etwas mit der körperlichen Fitness der handelnden Politiker zu tun haben kann.

Der "Six-Pack" ist vielmehr ein Synonym für die Verschärfung des Euro-Stabilitätspakts, der wohl größten Reform seit der Euro-Einführung im Jahr 1999. Es sind sechs Verordnungen und Richtlinien: darunter strengere Haushaltsdisziplin, härtere Strafen für Defizitsünder und ein schnelleres Krisenmanagement. Die Einführung einer, vielfach geforderten, EU-Wirtschaftsregierung sieht das Gesetzespaket nicht vor - obschon es als ein erster Schritt in diese Richtung gesehen werden kann.

Strafen

Denn die EU kann ab kommendem Jahr die einzelnen Mitgliedsländer stärker an die Kandare nehmen. Es soll verhindert werden, dass sich eine Schulden-Abwärtsspirale wie in Griechenland wiederholt. Sanktionen sieht zwar bereits das jetzige Regelwerk vor, in der Praxis wurden sie aber nie angewendet. 2005 hatten die zwei mächtigen EU-Länder Deutschland und Frankreich den geltenden Stabilitätspakt aufgeweicht, weil sie Strafen befürchteten.

Der neue "Six-Pack" sieht nun beispielsweise vor, dass Budgetsünder, also Länder, die beim Haushaltsdefizit die Grenze von drei Prozent reißen, quasi automatisch sanktioniert werden - und zwar in Höhe von 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Eine Einstimmigkeit aller Staaten für die Einleitung eines Strafverfahrens wird nicht mehr notwendig sein.

Zudem werden künftig auch Länder sanktioniert, die bei der gesamtstaatlichen Verschuldung die erlaubte 60-Prozent-Grenze nicht einhalten. Sie werden dazu vergattert, ihre Schulden binnen drei Jahren zu reduzieren. Bei der Aufrechterhaltung von makroökonomischen Ungleichgewichten (Leistungsbilanz-Defizite aber auch -Überschüsse) setzt es ebenfalls 0,1 Prozent des BIP als Strafe.

Ein weiteres zentrales Element ist eine Art Frühwarnsystem. Die EU-Kommission wird künftig stärker als bisher die wirtschaftliche Entwicklung der Mitglieder beobachten. Auch hier drohen in letzter Konsequenz Strafgelder von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung.

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