Land Tirol unterstützt Beherbergungsbetriebe
Tiroler Beherbergungsbetriebe die Nächtigungsrückgänge verzeichneten, aber keinen Anspruch auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder den Fixkostenzuschuss des Bundes haben, werden jetzt vom Land Tirol unterstützt.
Insgesamt sollen bis zu drei Millionen Euro zur Verfügung stehen, berichtete das Land in einer Aussendung. Anspruchsberechtigte Betriebe sollen eine Förderung in der Höhe von 3.000 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses erhalten.
"Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben bei den Beherbergungsbetrieben zu massiven Einnahmeausfällen geführt. Gleichzeitig laufen Verbindlichkeiten etwa in Form von Krediten aber weiter und auch gestundete Ratenzahlungen werden irgendwann fällig", begründete Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) die Entscheidung.
Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (ÖVP) fügte hinzu: "Eine stabile und funktionierende Tourismuswirtschaft ist Voraussetzung für den Start in ein neues Tourismusjahr und für das Tourismusland Tirol von zentraler Bedeutung."
Anspruchsberechtigt seien Betriebe, deren Jahresumsatz in einem der vergangenen drei Steuerjahre 20.000 Euro überstiegen hat. Im Detail soll ein teilweiser Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund von Nächtigungsrückgängen von mindestens 40 Prozent im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 im Vergleich zu diesem Zeitraum des Vorjahres erfolgen.
Diese Richtlinie des Landes Tirol trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2021. Anträge müssen bis zum 31. März 2021 bei der Standortagentur Tirol eingelangt sein.