Wirtschaft

Kritik an Homeoffice-Gesetz: "Im Eilverfahren durchgepeitscht"

Die Begutachtungsfrist für das geplante Homeoffice-Gesetz ist heute abgelaufen. Bisher gibt es 38 Stellungnahmen dazu. Die äußerst kurze Begutachtungsfrist von dreieinhalb Tagen wird in zahlreichen Eingaben scharf kritisiert. Weitere Kritik betrifft etwa die unvollständige Übernahme der Kosten für Betriebsmittel durch den Arbeitgeber.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) findet zur kurzen Begutachtungsfrist klare Worte: "Der Verfassungsdienst betont immer wieder die Notwendigkeit der Festsetzung angemessener Fristen für die Begutachtung der Entwürfe von Bundesgesetzen und Verordnungen. Wenige Tage sind definitiv nicht angemessen." Das rügt auch die Sozialwirtschaft Österreich: "In dieser kurzen Zeit von dreieinhalb Werktagen ist eine seriöse, alle Aspekte des Themas umfassende Begutachtung schlichtweg unmöglich." Auch das Amt der Tiroler sowie jenes der Vorarlberger Landesregierung sehen das so.

"Aktive Arbeitslose" sind verwundert

Vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag heißt es: "Es ist (...) nicht nachvollziehbar, warum die längst überfällige Gesetzesnovelle nun plötzlich in einem Eilverfahren durchgepeitscht werden soll."

Der Verfassungsdienst betont: "In Hinblick auf die äußerst knapp bemessene Begutachtungsfrist wird darauf hingewiesen, dass die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben im Regelfall sechs Wochen zu betragen hat."

Und die Gruppe "Aktive Arbeitslose" meint: "Mit großer Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regierung zum wiederholten Male ordnungsgemäße Arbeit verweigert und mit einer "Kurzbegutachtung" von nicht einmal 4 Tagen ihre Geringschätzung gegenüber der Bevölkerung zum Ausdruck bringt."

BAK: Entwurf verschlechterte Rechtsposition für Arbeitnehmer

Die Bundesarbeiterkammer (BAK) hat folgende Kritikpunkte am Entwurf: Die geplante Änderung des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes (DNHG) sollte korrigiert werden, da nach dem vorliegenden Entwurf eine Verschlechterung der Rechtsposition für Arbeitnehmer im Homeoffice eintreten würde. Demnach würden Schäden, die durch haushaltszugehörige Personen oder im Haushalt lebende Tiere verursacht wurden, dem Dienstnehmer zugerechnet.

Abgelehnt wird von der BAK auch, dass bei der steuerlichen Geltendmachung der Übertrag der noch nicht abgeschriebenen Anschaffungskosten letztmalig mit 2023 möglich ist. Auch das Erfordernis von 42 Tagen Homeoffice sei "zu starr" und könne bei längeren unfreiwilligen Abwesenheiten zu Benachteiligungen führen. Ausgesprochen positiv sieht die BAK die Verpflichtung des Arbeitgebers, digitale Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Pauschale zu niedrig?

Für den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ist das steuerfreie Homeoffice-Pauschale zu niedrig. "De facto lassen sich mit 300 Euro jährlich jedenfalls nicht mehr als zwei Homeoffice-Tage pro Woche kompensieren." In der Praxis würden monatliche Pauschalen von 30 bis 80 Euro von den Arbeitgebern angeboten. Darüber hinaus sei die 42-Mindesttagesgrenze unbillig. Dies führe insbesondere dazu, dass Teilzeitmitarbeiter, die nur einen Homeoffice-Tag pro Woche haben, von der Steuerbegünstigung nicht profitieren.