Konsumentenrechte: EU ebnet den Weg für Sammelklagen
Über acht Millionen Fahrzeugbesitzer in der EU, die Autos mit illegalen Abschalteinrichtungen zur Fälschung von Emmissionsdaten erworben haben, haben theoretisch bald die Möglichkeit zu einer europaweiten Sammelklage gegen den VW-Konzern. Entschädigungen leistete der Konzern nach Auffliegen des Dieselskandals an die USA und an Australien.
Europäische Konsumenten gingen hingegen bisher leer aus. Geklagt wurde wohl auch in Europa, aber nur von einzelnen Ländern aus - eine europaweite Sammelklage, bei der sich Konsumenten aus allen EU-Staaten anschließen können, gab es bisher nicht.
Das wird sich nun ändern, denn die EU-Wirtschafts- und Handelsminister einigten sich am Donnerstag in Brüssel auf eine gemeinsame Linie. Nicht zuletzt der Dieselskandal hat den Druck auf die EU-Regierungen erhöht, die europäischen Konsumentenrechte zu stärken.
"Im Konsens" gaben die Minister ihre Zustimmung - was nicht heißt, dass alle Ja sagen. Österreichs Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl enthielt sich der Stimme. Deutschland und Großbritannien schlossen sich dem an. Eine Enthaltung aber gilt so viel wie eine Art Duldung, ist also zumindest kein Nein - und verhindert keine Einigung.
"Inhaltlich seien die Sammelklagen selbstverständlich notwendig und sinnvoll", sagte Udolf-Strobl vor dem Ministertreffen, gab aber zu bedenken: "Wir müssen die Auswirkungen auf unsere Unternehmen berücksichtigen, und hier sehen wir den Vorschlag mit 59 betroffenen Rechtsakten als überbordend an."
Woran sich Österreich noch stößt: Verbraucherschutzverbände sollen nicht nur Unterlassungsklagen gegen Unternehmen einbringen können. Vielmehr werden sie auch befugt sein, im eigenen Namen für geschädigte Verbraucher "Abhilfeklagen" einzubringen - das bezieht sich etwa auf Schadenersatz, Vertragsauflösung, Austausch, Reparatur.
Bisher hatten Wirtschaft und Industrie massiv vor Sammelklagen gewarnt, während die Verbraucherschutzverbände Druck machten. "Wir wissen aus Umfragen, dass rund vier Fünftel der europäischen Konsumenten bereiter wären, für ihre Rechte zu kämpfen, wenn sie sich mit anderen Konsumenten zusammenschließen könnten, die den selben Schaden erlitten haben", heißt es etwa beim Dachverband der europäischen Konsumentenschützer BEUC.
Entsprechend euphorisch fiel dessen Reaktion am Donnerstag auf die Entscheidung des EU-Ministerrates aus: Das sei "ein riesiger Schritt vorwärts."
Der Weg ist allerdings noch lang - erst müssen EU-Minister und EU-Parlament noch eine gemeinsame Linie finden. "An die zwei Jahre kann es schon noch dauern", meint EU-Justizkommissarin Vera Jourova im Gespräch mit einigen Journalisten, darunter dem KURIER, bis europäische Sammelklagen Wirklichkeit werden.
Der auch für Konsumentenschutz zuständigen Kommissarin aus Prag war es wichtig, "dass Sammelklagen in allen EU-Ländern möglich sind." Das ist derzeit nur in sechs EU-Staaten der Fall. In acht gibt es hingegen überhaupt keine Sammelklagen. Österreich gehört zu jenen 14 EU-Staaten, wo es zwar Systeme für spezielle Sammelklagen ("österreichischer Prägung") gibt. Verbraucherschützer aber halten sie entweder für zu kompliziert,zu langwierig oder zu teuer um effizient zu sein.
Überhaupt sei die "Sammelklage österreichischer Prägung" bestenfalls eine "Krücke", also eine Art Behelfslösung, meint Petra Leupold, Leiterin der VKI-Akademie in Wien. "Bei uns gibt es trotz vieler Anläufe noch immer kein effizientes, modernes, kollektives Rechtsinstrument."
Den großen Vorteil in der neuen EU-Regelung sieht Leupold darin, dass es dann auch möglich wäre, grenzüberschreitend ausländische Konzerne in Österreich zu klagen, was derzeit kaum der Fall sei.
Die großen Sorgen, dass mit Sammelklagen auf die Unternehmen milliardenteure Schadenersatzforderungen zukommen, lässt EU-Kommissarin Jourova nicht gelten. "Wir wollen in Europa keine Gruppenklagen wie in den USA. Wir wollen Gerechtigkeit, keine Geschäftemacherei."
Dies wird durch eine strenge Reglementierung verhindert: So sollen in der EU nicht riesige Anwaltskanzleien ohne Mandat der Verbraucher Sammelklagen einreichen dürfen, sondern nur etablierte Konsumentenschutzverbände.