Wirtschaft/Karriere

Bekenntnis zum miesen Gehalt

Die Jobinserate wollen einen Hochbautechniker (m/w) mit 1576 Euro Gage im Monat locken. Oder einen Marketing Manager (m/w) mit 2500 Euro. Oder eine/n VerkaufsleiterIn mit 2019 Euro, eine/n BeteiligungsmanagerIn mit 2190 Euro. Was nach grober Unterbezahlung für Führungspositionen aussieht, ist in der Praxis die Krücke, um dem neuen Gesetz der verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten Genüge zu tun: Firmen geben in ihren Ausschreibungen die absolute Untergrenze, meist das kollektivvertragliche Mindestentgelt an. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Beträge in der Praxis nicht marktrealistisch sind, bei den Bewerbern keine Klarheit darüber bringen, was ein Job tatsächlich wert sei und auch das Image des Unternehmens nicht gerade heben. Verwirrte Jobsuchende in Deutschland sollen sich schon wundern: „Wie? So wenig verdient man in Österreich?“

Bewusste Irritiation

Für Personalberater Martin Mayer von Iventa ist diese Vorgehensweise typisch österreichisch: „Firmen entscheiden sich für die Gehaltsangabe nach dem Kollektivvertrag, weil es in Österreich schlicht keine Gehältertransparenz gibt.“ Der Personalberater hat seinen Firmen im Vorfeld dringend geraten, realistische Angaben zu machen. Die Irritationen am Bewerbermarkt über die niedrigen Gehaltsangaben – mit dem Zusatz einer Überzahlung bei entsprechender Erfahrung – würden die Firmen aber in Kauf nehmen, „und auch die Gefahr, sich damit den Bewerbermarkt völlig kaputt zu machen“, so Mayer. Personalberaterin Manuela Lindlbauer gibt für ihre Kunden überhaupt keine Inserate mehr in Zeitungen ohne den Zusatz der Gehaltsangabe. „Zu den Konzernen ist durchgedrungen, dass sie es als seriöse Unternehmen machen müssen. Die kleinen Firmen brauchen dahingehend noch ein wenig Beratung“, sagt sie. Lindlbauer glaubt nicht an eine Abschreckung für die Bewerber: „Die bewerben sich weiterhin kreuz und quer, wie früher also, und man redet nachher nochmals übers Geld.“ Auch die Transparenz sieht Lindlbauer gegeben: Branchenintern wäre jetzt ein Vergleich und Abgleich möglich.

Erfreut über das neue Bekenntnis zur Angabe des Gehalts zeigt man sich im Frauenministerium. Bis Mitte Dezember hatte sich die Sache noch gehörig gespießt – obwohl seit über einem halben Jahr Gesetz. Laut ersten Erhebungen halten sich 80 bis 90 Prozent aller Stellenausschreibungen an die neue Formvorschrift. 2011 waren es lediglich fünf Prozent.

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek versteht als Initiatorin aber nicht, warum die Betriebe nur Minimumgehälter angeben. „Diese sind völlig unrealistisch, Firmen tun sich damit nichts Gutes.“

Das Gesetz: Seit 1. 1. wird gestraft

360 Euro Strafe In Stelleninseraten muss seit 1. März 2011 eine Gehaltsangabe gemacht werden: Als Zahl plus Arbeitspensum. Also entweder das Mindestgehalt laut Kollektivvertrag oder die Gehaltsbandbreite. Seit 1. Jänner 2012 werden private Arbeitsvermittler/Personalfirmen und das AMS sofort bestraft, wenn die Gehaltsangabe im Jobinserat fehlt. Firmen werden vor einer Sanktionierung abgemahnt. Die konkrete Stellenausschreibung wird lediglich einmalig sanktioniert, egal, wie oft sie in den Medien erscheint. Verwaltungsstrafe: 360 Euro. 2011 haben sich fünf Prozent an das Gesetz gehalten, seit Jahresbeginn sind es 80 bis 90 Prozent.

Bewerber zeigen an Anzeige bei Verwaltungsbezirksbehörde können nur betroffene Bewerber erstatten, die Gleichbehandlungsanwaltschaft oder Regionalanwälte.