Wirtschaft/Karriere

Falscher akademischer Titel: „Konsequenzen können Geldstrafe und Entlassung sein“

Mit einem falschen akademischen Titel seine berufliche Laufbahn bestreiten? Sich damit bewerben und sogar Jobs kriegen, die ohne Titel nicht möglich wären? Keine gute Idee. Maximilian Richter ist Gruppenleiter in der Hochschulsektion im Bildungsministerium. Im Interview erklärt er, warum Titel in Österreich so viel wert sind - und welche Konsequenzen die falsche Führung eines akademischen Titel haben kann.

KURIER: Warum hängt Österreich an akademischen Titeln, teilweise sogar so sehr, dass man dafür den Lebenslauf fälscht?

Maximilian Richter: Das hat vermutlich einen historischen Hintergrund. Zu Habsburger-Zeiten war das Land derart groß, dass sachbezogene Hierarchien geschaffen werden mussten, vor allem in der Militärverwaltung. Und eben dieses Hierarchiedenken besteht durchaus auch heute noch. Akademische Grade scheinen nach wie vor oft als Indikator für den sozialen Status ihrer Inhaberinnen und Inhaber herangezogen zu werden.

Im Wissenschaftsministerium treffen täglich unzählige Anfragen zur Eintragung akademischer Grade in die E-Card oder in Ausweisdokumente ein. Inhaberinnen und Inhaber begründen dies häufig mit einer entsprechend zuvorkommenden Behandlung.

Welche Konsequenzen hat der Titel-Missbrauch?

Rechtlich bedeutet die vorsätzliche widerrechtliche Führung eines akademischen Grades eine Verwaltungsübertretung, die von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Wer unter Angabe eines akademischen Grades, der ihm nicht zusteht, Geschäfte abgewickelt hat, kann darüber hinaus auch wegen Betrugs belangt werden.

Was passiert, wenn man aufgrund eines „falschen“ Titels einen Job bekommen hat?

Durch die unberechtigte Verwendung eines akademischen Grades wird der Anschein eines abgeschlossenen Hochschulstudiums bzw. einer abgeschlossenen akademischen Berufsausbildung erweckt, weshalb beispielsweise eine Angestellte oder ein Angestellter entlassen werden kann, wenn dies für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber den Verlust der Vertrauenswürdigkeit verwirklicht. Ob der Vertrauensbruch im Einzelfall derart schwerwiegend ist, dass er eine Entlassung rechtfertigt, prüft im Anfechtungsfall das Gericht.

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Wird die „Liebe zum Titel“ geringer?

Vor allem der Bologna-Prozess, durch den die meisten Studiengänge seit 1999 schrittweise auf Bachelor- und Masterabschluss umgestellt wurden, hat zu einem gewissen Wandel bei der österreichtypischen Titelaffinität geführt, nicht zuletzt, weil diese akademischen Grade dem Namen nachgestellt geführt werden und sich daher nicht so gut für die klassische Anrede eignen.

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