Wirtschaft

Indexanpassung: Konsumentschützer raten, Handyvertrag zu überprüfen

Im März 2022 erhöhte der Mobilfunker Drei den Tarif eines Kunden entsprechend der im Vertrag vorgesehenen Indexanpassung. Der Kunde konnte die Preiserhöhung nicht nachvollziehen und behielt, wie sich jetzt herausstellte recht. 

Drei hatte nämlich nicht den im vergangenen Dezember vereinbarten günstigeren Angebotspreis von 25 Euro für den Tarif zum Ausgangspunkt genommen, sondern den doppelt so hohen Vergleichspreis von 50 Euro als Grundlage für die Wertsicherung genommen.  

Der Verein für Konsumenteninformationen (VKI) brachte nach einer ergebnislosen Beschwerde des Kunden bei dem Mobilfunker eine Mahnklage ein. Das führte dazu, dass er den überhöhten Betrag zurückerhielt.  

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VKI vermutet mehrere Fälle

Der VKI vermutet, dass es sich um keinen Einzelfall handelt. Auch andere Kunden, die vor Weihnachten 2022 ein Sonderangebot beim Abschluss ihres Handyvertrags in Anspruch genommen haben, könnten betroffen sein. 

Bei Drei ist von einer „extrem kleinen Kundengruppe“ die Rede, die den Aktionstarif genommen hat. 

Die Konsumentenschützer raten Mobilfunkkunden jetzt, ihre Handyrechnung zu kontrollieren. Wenn diese fehlerhaft sei, sollten Kundinnen und Kunden in einem ersten Schritt ihren Telekom-Anbieter kontaktieren und eine Berichtung der Rechnung fordern, sagt VKI-Jurist Maximilian Kemetmüller.