Zu wenige Mistkübel in der Wohnanlage - wer ist zuständig?
Wir haben zu wenige Mistkübel in unserer Wohnungsanlage – ist für die Trennmüllentsorgung die Hausverwaltung oder die Gemeinde verantwortlich?
Maximilian Els rät: "Grundsätzlich ist die zuständige Stelle für die Müllentsorgung die jeweilige Gemeinde bzw. der jeweilige Magistrat. Es wird hier ein Ansuchen an Gemeinde bzw. Magistrat zu stellen sein, welches die Hausverwaltung als Vertretung der Eigentümergemeinschaft zu erbringen hat. Man wird inhaltlich darlegen müssen, dass die derzeitige Anzahl der Entsorgungsbehälter in der Anlage nicht ausreichend ist. Unter Umständen bewirkt das Aufstellen weiterer Entsorgungsbehälter durch die Gemeinde zusätzliche Kosten, welche in Folge die Eigentümergemeinschaft zu tragen hat. Hinsichtlich der Reinigung eines Müllraums ist dies der Hausverwaltung zu melden; diese sollte die Reinigung veranlassen. Es ist auch in diesem Zusammenhang mit höheren Kosten zu rechnen.