Kleingarten: Welche Vorschriften gelten für die Abrechnung?
Ich bin Besitzerin eines Kleingartens. Einmal im Jahr kommt die Pachtvorschreibung. Gibt es dafür Vorschriften, wie die Abrechnung auszuschauen hat? Auch was gemeinschaftlichen Kosten wie Wegeanteil und Wasser betrifft?
Rechtsanwältin Katharina Braun rät:
"Der Generalpächter hat die im Laufe des Kalenderjahres fällig gewordenen Pachtzinse, Steuern und öffentlichen Abgaben, Kosten der gemeinsamen Anlagen und Einrichtungen sowie die angemessenen Verwaltungskosten spätestens zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen. Er muss die Abrechnung mindestens vier Wochen lang während der vereinsüblichen Betriebs- und Sprechzeiten an einer geeigneten Stelle zur Einsicht auflegen und den Unterpächtern Einsicht in die Belege zu gewähren. Die Einsichtmöglichkeit ist zwei Wochen vorher bekannt zu geben. Der Generalpächter muss spätestens vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres mindestens vier Wochen lang während der vereinsüblichen Betriebs- und Sprechzeiten eine Vorausschau aufzulegen, in der für das folgende Kalenderjahr die Höhe des vom Generalpächter zu leistenden Pachtzinses, die in Aussicht genommenen Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten an gemeinsamen Anlagen und Einrichtungen, die erforderlichen Kosten der Verwaltung und die sonst vorhersehbaren Aufwendungen bekanntzugeben sind."