Gläubigerschützer sehen keine Insolvenzwelle anrollen
Gläubigerschützer sehen dem heute von der Regierung angekündigten, vierten Lockdown für alle vorerst mit Gelassenheit entgegen. "Einen Lockdown von 20 Tagen sollten die Unternehmen gut verkraften", sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands Creditreform, am Freitag zur APA. Dass Wirtschaftshilfen wie der Verlustersatz und Ausfallsbonus ausgeweitet werden, begrüßt er.
Gut für die Firmen funktioniert hätten in der Vergangenheit vor allem die Instrumente der Kurzarbeit und der Verlustersatz. Wenn man diese Hilfen verlängere bzw. erhöhe, dann sei das sicher gut, kommentierte Weinhofer die vom Finanz- und vom Arbeitsminister heute verkündeten Wirtschaftsmaßnahmen.
Erfahrungswerte eingesetzt
Sorgen um eine nun nahende Insolvenzwelle macht sich der Kreditschützer nicht. "Ich sehe in keiner Weise einen übermäßigen Anstieg", sagte Weinhofer. Die Unternehmen hätten im Großen und Ganzen weiterhin eine stabile Kapitalausstattung. "Was die Eigenkapitalausstattung betrifft, haben wir keine gravierenden Verschlechterungen gesehen."
Im Laufe der Pandemie hätten die Firmen außerdem sehr viel dazugelernt und nun bereits Erfahrungswerte, wie auch in Lockdown-Zeiten Geschäft gemacht werden kann - beispielsweise mit Click & Collect oder Take-Away-Services. Auch für den Tourismus rechnet er nicht mit allzu gravierenden Auswirkungen, sofern der Lockdown nur für einen eher kurzen Zeitraum gilt.
"Normalisierung des Geschehens"
Seit dem Sommer sind die Insolvenzzahlen in Österreich wieder deutlich gestiegen. Grund dafür war jedoch vor allem, dass die in der Coronakrise ausgesetzte Insolvenzantragspflicht mit Ende Juni wieder in Kraft getreten ist. Von Anfang Juli bis 15. November habe es bei den Firmeninsolvenzen einen Anstieg von 73 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2020 gegeben, so Weinhofer. Auch gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 habe die Zahl der Pleiten um 38 Prozent zugelegt.
"Die Insolvenzen, die jetzt steigend reingekommen sind, sind eine Normalisierung des Geschehens", sagte Weinhofer. Eine Notwendigkeit, die Insolvenzantragspflicht im Zuge des vierten Lockdowns erneut auszusetzen, sieht er nicht. "Ich finde das nicht notwendig, auch weil es ein sehr gravierender Eingriff war", so der Gläubigerschützer. Eher habe der Eingriff in das Insolvenzwesen zu Verunsicherung und zu Vertrauensverlust auf Gläubiger- und Lieferantenseite geführt.