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Von 2003 bis 2012 machte sich Rauch der Preisabsprachen schuldig. © Bild: Rauch Fruchtsäfte GmbH & Co OG
Kartellgericht
22.06.2016

Rauch muss Millionenstrafe zahlen

Zehn Jahre vertikale Preisabsprachen mit Lebensmittel-Einzelhändler - die Entscheidung ist rechtskräftig.

Das Kartellgericht hat gegen den Vorarlberger Fruchtsaftkonzern wegen Preisabsprachen eine Geldstrafe in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel ergriffen wurden, heißt es auf der Webseite der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB).

Bestraft wurden vertikale Preisabsprachen mit Abnehmern auf Einzelhandelsebene in den Produktbereichen kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke und nicht-kohlensäurenhaltige Getränke (ohne Mineralwasser). Das Gericht sah "wettbewerbswidrige Verhaltensweisen" im Zeitraum von September 2003 bis März 2012.