Privatversicherung deckt Sportunfälle oft nicht ab
Nicht alle Folgen von Extremsport-Unfällen in der Freizeit sind durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt - aber vielfach auch nicht von einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung. Das ist begeisterten Mountainbikern, Paragleitern, Kitesurfern, Rafting- oder Tandem-Fallschirm-Fans, die in der Freizeit den Nervenkitzel suchen, oft unbekannt.
Kosten für Heilbehandlung und Reha trägt die gesetzliche Krankenversicherung zwar auch bei Unfällen in der Freizeit, den Verdienstausfall bei Dauerinvalidität ersetzt sie aber ebensowenig wie Berge- und Rückholkosten oder einen wegen einer Behinderung womöglich nötigen Wohnungsumbau.
Finanziell gut abgesichert sind nur Arbeitsunfälle. Deshalb empfiehlt sich eine private Unfallversicherung - und vielleicht auch eine private Haftpflichtversicherung, die zahlt, wenn man andere Personen unabsichtlich verletzt oder fremde Sachen beschädigt.
Unfallversicherer freilich sehen riskante Freizeitakvitäten ihrer Kunden nicht gern und möchten das Risiko, dass sie zahlen müssen, möglichst gering halten. Viele wenig unfallträchtige Sportarten sind daher automatisch mitversichert, für andere ist der Schutz nur für eine höhere Prämienzahlung zu haben, ergab die VKI-Recherche in der heimischen Assekuranz.
Interpretationssache
Den Begriff "Risikosportart" interpretiert freilich fast jedes Versicherungsunternehmen anders. Manches ist bei allen Anbietern ausgeschlossen, etwa Unfälle von Piloten oder Besatzungsmitglieder diverser Freizeit-Fluggeräte (Segelflugzeuge, Heißluftballons, Paragleiter usw.).
Andere Sportarten werden differenziert bewertet: Kletterer genießen oft bis zum Schwierigkeitsgrad IV Versicherungsschutz, höhere Grade sind nicht mehr gedeckt.
Bedenklich erscheinen den meisten Anbietern Kampfsportarten wie Vollkontakt-Karate, Boxen oder Kickboxen, ebenso Aktivitäten von größer Höhe herab wie Bungee-Jumping, Houserunning oder Kitesurfen, eine Mischung aus Surfen und Paragleiten.
Andere Regeln für Profisportler
Die Generali, Nr. 2 am Markt, schätzt das Risiko individuell ein, und die Wiener Städtische als drittgrößter Anbieter hat Sonderklauseln für Urlaub und Freizeit.
Wer schummelt, hat keinen Schutz
Wer beim Antrag auf eine Unfallversicherung auf die Fragen zum Risiko ("erhebliche Gefahrenumstände") schummelt oder auf die Nennung riskanter Sportarten "vergisst", hat keinen Versicherungsschutz, wenn er bei einer angeblich gar nicht ausgeübten Sportart verunglückt, warnt die Zeitschrift "Konsument". Denn dann zahlt das Versicherungsunternehmen gar nicht.