Wirtschaft

Die Abfertigungsmillionäre

21 Millionen Euro. So viel steht dem wegen Erfolglosigkeit scheidenden Chef von Peugeot Citroën (PSA), Philippe Varin, an Abfertigung zu. Als diese Summe vor einigen Tagen in der französischen Öffentlichkeit bekannt wurde, ging ein Aufschrei durch Politik und Medien. Schließlich fährt der schwer angeschlagene Autobauer einen strikten Sparkurs mit dem Abbau von 11.000 Stellen. Varin verteidigte zunächst seine Abfindung in Form einer jährlichen Pensionszahlung von 310.000 Euro, ruderte aber schließlich zurück und verzichtet nun zur Gänze darauf. „Philippe Varin hat gehört und verstanden“, sagt Frankreichs Finanzminister Pierre Moscovici.

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Varin ist jedoch kein Einzelfall unter Managern und Vorständen, die beim Abgang vertraglich vereinbarte Millionensummen lukrieren.Am Mittwoch wurde bekannt, dass Ex-Siemens-Chef Peter Löscher 17 Millionen und die ehemalige Vorständin Brigitte Ederer 6,5 Millionen Abfertigung erhalten.

Diese hohen Summen sind international üblich, in Österreich aber geringer, weil auch die Vorstandsbezüge vergleichsweise niedriger sind. Für große Empörung sorgte in der Schweiz im Februar Daniel Vasella. Der Präsident des Pharmakonzerns Novartis hätte ursprünglich 72 Millionen Franken (58,5 Mio. Euro) Abfindung bekommen sollen. Nach Protesten (sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte, ob ein Strafbestand vorliegt) verzichtete Vasella, einigte sich aber im Sommer mit dem Konzern auf einen noch immer gut dotierten Beratervertrag von vier Millionen Euro im Jahr plus Tageshonorar von 20.000 Euro.

Abzocker-Initiative

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Der Fall Vasella war Wasser auf den Mühlen der sogenannten „Abzocker-Initiative“. Bei der Volksabstimmung im März votierten zwei Drittel der Wähler für deren Ziele. So werden künftig die Aktionäre börsennotierter Schweizer Unternehmen über die Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abstimmen. Antrittsprämien und Abgangsentschädigungen sollen verboten werden.

Die Arbeiterkammer wünscht sich, dass auch in Österreich Abfertigungen gesetzlich begrenzt werden, und zwar mit maximal einem Jahresgehalt, sagt Heinz Leitsmüller, Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft. Und sollte der Vorstand seine Leistung nicht erbringen, sollte ihm gar keine Abfertigung zustehen. Generell wären kürzer laufende Verträge von Vorständen klüger.

Die Industriellenvereinigung hingegen pocht auf die Vertragsfreiheit. „Ob die Summe angemessen ist, entscheiden die Vertragspartner“, sagt Experte Clemens Wallner. Das Aktiengesetz schreibe ohnehin ein „angemessenes Verhältnis“ vor. Es sei zudem nachvollziehbar, dass erfahrene Manager begehrt sind und daher entsprechend entlohnt werden. Wallner: „Klarerweise müssen aber auch die Löhne der Mitarbeiter angemessen sein.“ Gerechtigkeit sei aber letztendlich immer subjektiv.

Top-Abfertigungen: AK-Erhebung

Laut Arbeiterkammer gab es in den Jahren 2010 bis 2012 die höchsten Abfertigungen für drei Voest-Manager: Franz Hirschmanner (3,5 Mio.Euro), Wolfgang Spreitzer (2,6 Mio.) und Josef Mülner (1,2 Mio.).