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Wirtschaft
21.05.2012

Das Verfahren von GREEN BRANDS

Bisher wurden bereits 34 Unternehmen/Produkte in Österreich mit dem GREEN BRANDS-Siegel ausgezeichnet.

Um die GREEN BRANDS-Auszeichung zu erhalten, müssen sich Unternehmen/Produkte einem dreistufigen Verfahren unterziehen:

Die Nominierung erfolgt auf drei Wegen:
1. Online-Nominierung: Verbraucher nominieren auf der Website diejenigen Marken, die ihrer Ansicht nach das Prädikat GREEN BRAND verdient haben.

2. Marktforschung: In einer umfangreichen Befragung werden in über 62 verschiedenen Kategorien diejenigen Marken identifiziert, die nach Meinung der Befragten besonders umweltfreundlich, ökologisch und nachhaltig agieren und damit "grüne Marken" sind.

3. Nennung von NGOs, Interessensverbände und Jury-Mitglieder:
Da die ersten beiden Verfahren bei weitem keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben können und aufweisen werden - (gerade kleinere und mittlere Unternehmen/Marken, die sich seit Jahren/Jahrzehnten einer ausschließlich ökologischen und nachhaltigen Ideologie verschrieben haben und dies im täglichen Geschäftsleben "par excellence" umsetzen, werden durch ihre schwache Markenführung bzw. die mangelnde Größe vom Verbraucher/Konsumenten nicht so wahrgenommen und bei Befragungen aufgelistet…) - wird hier die Nominierung durch NGOs bzw. Interessensvertreter-Gruppen und Jury-Mitglieder sehr bedeutend und wertvoll.
So kann verhindert werden, dass "nur" die großen, bedeutenden und "allseits bekannten" Marken profitieren, nicht aber jene, die evtl. noch wesentlich besser, intensiver und länger die GREEN BRANDS-Philosophie umsetzen und praktizieren.

Die nominierten Marken werden darüber informiert und zur Validierung eingeladen. In diesem Fall überprüft eine unabhängige Unternehmensberatung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit anhand von Erfassungsbögen bzw. Kriterienkatalogen die Produktionsabläufe und Vorgehensweisen der Unternehmen/Marken. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird damit der Level auf dem "Green-Brands-Index" ermittelt. Erst bei Erreichen oder Überschreiten einer von der Jury im Vorfeld festgelegten Benchmark kann eine Marke zur GREEN BRANDS ernannt werden.

Alle Marken, welche die Benchmark des "Green-Brands-Index" in etwa erreichen bzw. überschreiten, werden der Jury zur Entscheidung vorgelegt. Die Jury hat ein finales Vetorecht und kann der Auszeichnung einer Marke zur GREEN BRAND zustimmen oder sie ablehnen. Das heißt, selbst Marken, welche die Benchmark des "Green-Brands-Index" überschreiten, können durch den Einspruch der Jury abschlägig beurteilt werden - oder jene, die das Level nur annähernd erreichen, können durch die Jury positiv beschieden werden. Entscheidend sind hierbei u.a. aktuelle Entwicklungen und Vorhaben der jeweiligen Marken.

Die Jury wird in jedem Land neu berufen und besteht aus hochrangigen NachhaltigkeitsexpertInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Medien, Agenturen und Umweltverbänden.

Die Jury-Mitglieder für Österreich sind:
DI Alexandra Amerstorfer
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Geschäftsführerin

DI Josef Hackl
Umweltbundesamt
Abt.L. Nachhaltige Entwicklung

Dr. Friedrich Hinterberger
SERI Nachhaltigkeitsforschungs und -kommunikations GmbH
President

Dr. Fred Luks
Bank Austria
Head of Corporate Sustainability

DI Roman H. Mesicek
enorm-Wirtschaftsmagazin
Gesellschafter, sowie ehem. Geschäftsführer von respACT

Dr. Christian Plas
denkstatt GmbH
Geschäftsführer

Roswitha Reisinger
LEBENSART VerlagsgmbH
Geschäftsführende Gesellschafterin

DI Ronald Schwärzler
KURIER.at
Leitung/Prokurist