Wirtschaft

Corona-Krise: In Österreich gibt es immer mehr Zombie-Unternehmen

Trotz des massiven Konjunktureinbruchs im Zuge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Insolvenzen laut Creditreform bisher nicht gestiegen. „Im Gegenteil: Im 1. Halbjahr 2020 verringerte sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 24 Prozent auf 2.012 Fälle. Das Insolvenzgeschehen als Seismograph der ökonomischen Entwicklung hat sich damit von der tatsächlichen Situation der österreichischen Unternehmen entkoppelt“, heißt es in einer Creditreform-Aussendung.

Der Gläubigerschutzverband hat den aktuellen Trend bei den Firmeninsolvenzen für das erste Halbjahr 2020 in Österreich im Detail analysiert: Die Zahl der eröffneten Verfahren ging um 26 Prozent auf 1.159 Fälle zurück. Die mangels Vermögen abgewiesenen Verfahren sanken um knapp 22 Prozent auf 853 Fälle. Bei allen Insolvenzverfahren waren in Summe rund 6.300 Arbeitsplätze und 26.000 Gläubiger betroffen. Die Insolvenzverbindlichkeiten werden auf rund 900 Millionen Euro geschätzt.

Hilfspakete und Kreditbürgschaften

„Die Bundesregierung hat mit der Einführung der Kurzarbeit, der zahlreichen Hilfspakete und Kreditbürgschaften schnell und richtig reagiert. Durch die Verlängerung bzw. das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht und dem Moratorium hinsichtlich der Insolvenzanträge durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Finanzämter sind trotz der allgemeinen Wirtschaftskrise die Firmeninsolvenzen stark gesunken“, sagt Gerhard Weinhofer von Creditreform.

In den Jahren 2018 und 2019 gab es so wenige Firmeninsolvenzen wie zuletzt 2002. „Schon vor der Covid-19-Krise zeigten die Konjunkturparameter angesichts des Handelsstreites zwischen den USA und China, dem Brexit und diverser Konflikte (Nordkorea, Naher Osten) nach unten. Die österreichische Bundesregierung hat nun bei Ausbruch von Covid-19 ein umfassendes Hilfs- und Gesetzespaket in aller gebotenen Eile erstellt, um die schlimmsten Folgen eines noch nie dagewesenen Herunterfahrens der gesamten Wirtschaft abzumildern“, heißt es weiter. „Vor allem um die gefürchtete Insolvenzwelle zu verhindern, sind teils drastische Einschnitte in das geltende (Insolvenz-)Recht vorgenommen worden.“

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Zweischneidiges Schwert

Es soll nun laut Creditreform diskutiert werden, diese Maßnahmen zu verlängern, so als ob das Insolvenzrecht ein geeignetes Instrument für die Verhinderung von Insolvenzen wäre.

„Mit der angedachten Verlängerung des Entfalls der Insolvenzantragspflicht sollen nun Unternehmen weiter davor geschützt werden, wegen Corona in die Insolvenz gehen zu müssen. Das klingt plausibel, ist aber ein zweischneidiges Schwert“, sagt Weinhofer. „Unternehmen, die nach dem 1. März 2020 gem. §67 Abs 1 IO überschuldet waren oder sind, müssen ihre Überschuldung (auch weiterhin) nicht anzeigen. Das wird zum einen viele Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, die zwar vorher schon in Schieflage waren und gar nicht primär von der Krise getroffen wurden, nun aber gleichsam profitieren.“

Der Status quo wird verschleiert

Noch problematischer sei, dass ein eigentlich insolventes Unternehmen anderen Marktteilnehmern nicht mehr (durch Beantragung der Insolvenz) offen kommunizieren muss, dass es überschuldet und de facto auch zahlungsunfähig ist.

„Der Status quo wird verschleiert“, behauptet Weinhofer. „Es bleiben also Unternehmen länger im Markt, die nur de jure nicht insolvenzreif sind, wohl aber de facto. Das ist eine akute Gefahr für deren Geschäftspartner und Lieferanten.“

Gläubiger, die kein gut funktionierendes Kreditrisikomanagement haben und bei Bonitätsprüfungen nicht alle zu Gebote stehenden Informationsquellen abfragen, laufen somit Gefahr, Lieferbeziehungen zu Abnehmern aufrecht zu erhalten, die nicht mehr zahlungsfähig sind und damit steigende Forderungsausfälle zu erleiden.

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Immer mehr Zombieunternehmen

Das könne im schlimmsten Fall zu sogenannten Zweitrundeneffekten, also Anschlussinsolvenzen eigentlich gesunder Unternehmen führen. „Die geplanten Maßnahmen würden zudem den Trend zur Zombiefizierung von Unternehmen begünstigen. Die liegt vor, wenn Unternehmen ihre Zinsverpflichtungen längerfristig nicht mehr durch das operative Ergebnis decken können“, sagt Weinhofer. „Die „Untoten der Wirtschaft“ sind unrentable und überschuldete Unternehmen, die sich nur durch die lockere Geld- und Zinspolitik der vergangenen Jahre finanzieren und überleben können.“

Und weiter heißt es: „Diese Zombies sind in mehrfacher Sicht problematisch. Je länger sie am Markt agieren können, desto höher sind die möglichen Verluste, die sie bei anderen Marktteilnehmern verursachen. Sie sind erwiesenermaßen weniger produktiv und auch weniger innovativ.“ Durch ihre Präsenz in ihrer jeweiligen Branche versperren sie leistungsfähigen Start-Ups und kleineren Unternehmen den Weg. Weiterentwicklungen werden so verhindert, Fachpersonal in maroden Strukturen gebunden. Auch diese Unternehmen würden von den staatlichen Maßnahmen profitieren und derweil weiteren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten.