Baukartell: Porr wird 62,35 Millionen Euro Bußgeld zahlen
Im groß angelegten Baukartell-Verfahren der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat das nächste Bauunternehmen einen Einigung erreicht. Nach der Strabag und der Habau erzielte auch die Porr AG ein Settlement mit der BWB "unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts in Bezug auf gegen Konzerngesellschaften anhängige Kartellverfahren".
Im Rahmen der Settlementgespräche gab "die Porr AG ein Anerkenntnis ab, wodurch sich die Porr wegen Absprachen in der Bauwirtschaft zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von EUR 62,35 Millionen verpflichtet", gab die BWB bekannt. Die Aktien des Baukonzerns an der Wiener Börse haben in Folge der Nachricht am Donnerstagnachmittag 8,2 Prozent verloren.
"Das Kartellverfahren bezieht sich auf Vorfälle in einem Zeitraum bis einschließlich 2017. Für die endgültige Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts notwendig, wobei das Bußgeld vom Kartellgericht nicht mit einem höheren Betrag festgesetzt werden kann, als von der BWB beantragt wird", heißt es in einer Aussendung. Darin sind aber die Verfahrens-, Verteidigungs- und Rechtsberatungskosten noch nicht eingerechnet.
"Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen Absprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei ua auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt", teilt die BWB mit.
"Mit dieser Einigung schafft die Porr AG Klarheit, um sich auf Zukunftsthemen zu fokussieren. Unter Berücksichtigung der bestehenden Rückstellung erwartet der Vorstand aus der Einigung mit der BWB über die Höhe der Geldbuße eine negative Auswirkung auf die EBT-Marge von rund 0,5 %-Punkten für das Geschäftsjahr 2021", heißt es weiter. "Aufgrund der aktuellen positiven Geschäftsentwicklung bestätigt der Vorstand den bestehenden Ausblick mit einer Produktionsleistung von 5,3 Milliarden Euro bis 5,5 Milliarden Euro sowie einer EBT-Marge von 1,3 Prozent bis 1,5 Prozent."
Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelt es sich um einen förmlichen Schritt der BWB, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt werden. Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden, heißt es weiter.