Wirtschaft

Bargeld: EU soll Behörde für Kampf gegen Geldwäsche bekommen

Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen. Dokumenten zufolge, die dpa vorliegen, soll die "Anti-Money Laundering Authority (AMLA)" bei Verstößen gegen EU-Regeln sogar eigenständig Finanzsanktionen verhängen können. Zudem ist vorgesehen, dass sie die nationalen Aufsichtsbehörden koordiniert und unterstützt, ihre Wirksamkeit bei der Durchsetzung von EU-Regeln zu erhöhen.

Zuvor war bereits bekannt geworden, dass die EU-Kommission für Zahlungen eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen will. Zudem beinhaltet das geplante Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche auch den Vorschlag, die Vorschriften für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verschärfen. Dazu wird zum Beispiel die Zahlungsabwicklung gezählt.

Im Europaparlament stoßen die Planungen der EU-Kommission auf gemischte Reaktionen. So begrüßt der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben, eine neue Überwachungsbehörde aufzubauen. "Wir haben gesehen, dass die Europäische Bankenaufsicht mit der Geldwäscheaufsicht überfordert ist", kommentierte er.

Kritik

Zugleich kritisiert der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion die geplante Bargeldobergrenze. "Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall und man kann auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäsche vorgehen", sagte Ferber. Die Kommission täte gut daran, die nationalen Befindlichkeiten zu berücksichtigen und es den Mitgliedstaaten zu überlassen, ob und in welcher Höhe es Bargeldobergrenzen gebe.

Nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofes werden in der EU jährlich Milliardenbeträge aus kriminellen Geschäften in die reguläre Wirtschaft eingespeist, um den illegalen Ursprung der Erträge zu verschleiern. Die europäische Polizeibehörde Europol schätze den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf zuletzt Hunderte Milliarden Euro.

Die EU-Kommission will die Pläne in eineinhalb Wochen vorstellen. Dann müssen die Mitgliedstaaten und das Europaparlament über die Umsetzung entscheiden.