Wirtschaft

AWD entschädigt 2500 Immofinanz-Anleger

Fast vier Jahre lang lieferte sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit dem Finanzdienstleister AWD, heute Swiss Life Select, eine rechtliche und mediale Schlammschlacht. Der VKI warf dem Finanzvertrieb vor, rund 2500 Anlegern Immofinanz-Aktien als besonders sichere Veranlagung angedreht zu haben. Der VKI hat fünf Sammelklagen wegen „systematischer Fehlberatung“ gegen den AWD eingebracht. Mutmaßlicher Schaden: 40 Millionen Euro.

Doch kurz bevor die eigentlichen Mega-Prozesse am Handelsgericht Wien starten sollten, ist die Causa AWD vom Tisch. Der VKI und die AWD-Nachfolgerin Swiss Life Select Österreich erarbeiteten einen Kompromiss.

„Die differenzierte Betrachtungsweise der Fälle hat eine Einigung ermöglicht“, sagt Eric Samuiloff, Geschäftsführer von Swiss Life Select Österreich.

Swiss Life zahlt 11,144 Millionen Euro an den VKI, davon erhalten die 2500 Anleger sieben Millionen Euro. Der Rest entfällt auf die Erfolgsquote des deutschen Prozessfinanzierers Foris, der die Sammelklagen und Anwaltskosten vorfinanzierte. Zugleich hat der VKI den Vorwurf der „systematischen Fehlberatung“ gegen den AWD bzw. Nachfolgerin Swiss Life Select zurückgezogen. Indes konnte der AWD den Anlegerschaden von 40 Millionen Euro auf 23 Millionen Euro herunterverhandeln. Da der Großteil der Kläger nach wie vor diese angedienten Immofinanz-Aktien hält, wurde der aktuelle Wert der Immofinanz-Aktien vom geltend gemachten Schadensvolumen abgezogen. Unter dem Strich erhalten die Anleger somit 30 Prozent jenes Kursverlustes der Immofinanz-Aktien ersetzt, den sie seit dem Ankauf über den AWD eingefahren haben.

Strafverfahren läuft

Indes ist bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach wie vor ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges gegen frühere AWD-Manager anhängig. Auch diese Strafanzeige stammt aus der Feder des VKI, die 2500 Anleger haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.

Dem Vernehmen nach sieht die Einigung zwischen VKI und Swiss Life aber vor, dass die Privatbeteiligten-Anschlüsse jetzt zurückgezogen werden. Das Strafverfahren ist damit aber nicht vom Tisch. WKStA-Sprecher Erich Mayer: „Eine zivilrechtliche Einigung hat keine Auswirkung auf das Verfahren, die Ermittlungen sind auch noch nicht abgeschlossen.“