Wirtschaft

AUA nimmt Kurs auf Tyrolean-KV

Im Gagenstreit in den Austrian Airlines tickt die Uhr. Bis zur außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 13. März sollen Management und Belegschaftsvertreter die neuen Arbeitsbedingungen fix gemacht haben. Diese Woche wird tagtäglich auf Hochtouren verhandelt. Offiziell heißt es nach wie vor, eine Reform des AUA-Kollektivvertrags sei der Plan A. Aber hinter den Kulissen steht bereits Plan B im Fokus: Ein Betriebsübergang in die Tyrolean. Für die AUA-Piloten würde das allerdings vorerst keine Einschnitte, sondern nur ein Einfrieren der Gehälter bedeuten (siehe Artikelende).

Zwar betont der Vorstand nach wie vor, man wolle eine Verhandlungslösung über einen neuen, billigeren Kollektivvertrag für die AUA-Piloten erzielen. Doch der wesentlich günstigere Tyrolean-KV ist das Ass im Ärmel. Die auf die Kurz- und Mittelstrecke spezialisierte Regionalflugtochter dürfte den Fortbestand der AUA sichern. Denn auch ein neuer KV für die AUA wird sich, wenn es nach den Vorstellungen der AUA-Mutter Lufthansa geht, nicht sehr von den Arbeitsbedingungen bei Tyrolean unterscheiden.

Doppelgleisigkeiten

Am Ende des Tages wird die AUA ohnehin nur einen Flugbetrieb haben. Seit Jahren wird über die Doppelgleisigkeiten von zwei Flugbetrieben diskutiert. Inzwischen ist der Flugbetrieb der Tyrolean räumlich mit jenem der AUA zusammengelegt worden. Als nächster Schritt ist eine gemeinsame Flugleitzentrale geplant. Damit bei der Tyrolean künftig auch Langstrecke geflogen werden kann, wäre im KV lediglich die Erhöhung der derzeitigen Maximal-Arbeitszeit von elf Stunden notwendig.

Am höchsten sind innerhalb der AUA die Kosten für die rund 360 "alten" Piloten, die wesentlich komfortablere Arbeitsbedingungen haben als ihre Kollegen von "AUA-neu", die mit der Übernahme der Lauda-Air dazugekommen sind. Sie können bereits mit 56,5 Jahren in Pension gehen und erhalten aus der Pensionskasse eine von der Entwicklung der Kapitalmärkte unabhängige, garantierte Zusatzpension von 60 Prozent des Letztbezugs. Wofür das Unternehmen immer wieder nachschießen muss. Während sich die jüngeren Piloten-Kollegen alle zwei Jahre über eine automatische Gehaltsvorrückung freuen können, erhalten die "alten" Piloten jährlich rund 2,6 Prozent drauf.

Kompliziertes Geflecht

Alle Inhalte anzeigen

Geflecht Einigen sich Management und Belegschaftsvertreter auf einen Übergang in die Tyrolean, sind noch viele Detailfragen offen. "Ein Betriebsübergang schafft mehr Probleme als er Lösungen anbietet", meint etwa Karl Proyer von der Gewerkschaft GPA. Der Teufel steckt wie so oft im Detail. So sind die Kollektivverträge der Airlines komplexe Geflechte. Hinzu kommen einzelvertragliche Bestimmungen, die in einen neuen KV übernommen werden müssen. Offiziell betonten am Dienstag sowohl Vorstand als auch Belegschaftsvertreter, dass weiterhin über eine Reform des AUA-KVs verhandelt wird.

Vorstand will Gagen der Piloten einfrieren

Im Gagen-Streit hat die AUA-Führung per Ende März den betriebseigenen Kollektivvertrag gekündigt. Wirksam wird dies aber erst ein Quartal später – also Ende Juni. Damit ist der erste Schritt zum Kappen der teuren Alt-Verträge getan. Bis auf Weiteres passiert aber erst einmal gar nichts. Denn der alte KV bleibt gültig bis ein neuer in Kraft tritt. Und auch wenn der anpeilte Übergang in den günstigeren Tyrolean-KV zügig beschlossen wird, "darf das Arbeitsentgelt für die Normalarbeitszeit ein Jahr lang nicht gemindert werden", erklärt Matthias Schachner, Jurist der Gewerkschaft vida. So sehen es die EU-Bestimmungen des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) vor.
Geht es nach den Vorstellungen des AUA-Vorstandes, sollen die Gehälter der AUA-Piloten nach Ablauf der vorgeschriebenen Jahresfrist eingefroren werden und erst dann wieder steigen, wenn die Lohntabellen von AUA und Tyrolean-Mitarbeitern identisch sind, ist hinter den Kulissen zu hören.
Ob die Arbeitnehmerseite diesem Wunschszenario des Vorstandes zustimmt, steht freilich auf einem anderen Blatt. Rechtlich gesehen gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten. Gibt es beim Übergang ins neue Arbeitsverhältnis wesentliche Verschlechterungen – dies hat ein Gericht festzustellen –, muss es auch bei Selbstkündigung der Arbeitnehmer eine Abfertigungszahlung geben. Dass dann viele Piloten mit Abfertigungen von bis zu 39 Monatsgehältern das Unternehmen verlassen, ist aber unwahrscheinlich. Denn diese Privilegien haben nur Piloten mit Altverträgen, die mindestens 25 Jahre im Unternehmen sind. Und selbst dann werden die 39 Bezüge nur bei Kündigung oder Berufsunfähigkeit ausbezahlt.
Eine weitere Möglichkeit sind Änderungskündigungen – das heißt den Mitarbeitern werden neue Arbeitsverträge angeboten.

Mehr zum Thema

  • Hauptartikel

  • Kommentar

  • Hintergrund