Facebook-Nutzer wegen Miniaturbild verklagt
Teile, was heute so los war?“, fragt einem Facebook zurzeit. Postet man seinen Freunden dann einen Artikel, den man gerade liest, kann das mitunter teuer werden. Denn viele Funktionen, die das soziale Netzwerk seinen Nutzern bietet, sind rechtlich problematisch. In Deutschland wurde nun ein Facebook-Seitenbetreiber auf 1746 Euro Schadensersatz geklagt, weil er beim Teilen eines Links die automatisch generierte Miniatur eines angeblich urheberrechtlich geschützten Bildes veröffentlicht hatte.
Bei der "Teilen"-Funktion hatte der User den Haken bei "kein Miniaturbild" nicht gesetzt. Und deshalb wurde - wie üblich - ein Bild der geteilten Seite als Miniaturvorschau auf der Pinnwand gezeigt. Das war der Fotografin dieses Bildes aber nicht recht: Sie schaltetet die Rechtsanwaltkanzlei Pixel.law ein, die nun die Urheberrechtsinhaberin vertritt und die sofortige Entfernung des Bildes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz (1200 Euro) und die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren (546 Euro) fordert.
Für Rechtsanwalt Frank Weiß, der den Abgemahnten vertritt, macht der Fall "wieder einmal deutlich, wie schnell man sich durch unbedachtes Handeln erheblichen Forderungen ausgesetzt sehen kann". Wer derartige Abmahnungen vermeiden wolle, solle "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild bei Facebook teilen."