"Altersbonus" wird bei der Jobsuche zur Hürde
Von Anita Staudacher
Es wird meist nie direkt angesprochen, sitzt aber bei jedem Bewerbungsgespräch mit am Tisch: Das Alter und die damit verbundenen wohl erworbenen Rechte. Über 50-jährige Job-Suchende sind aufgrund ihrer längeren Berufskarriere nicht nur teurer als Jüngere, sondern haben auch längeren Urlaub und sind schwerer zu kündigen. "Altersprivilegien", die aus Zeiten des Arbeitskräftemangels und des (zumeist männlichen) Vollzeit-Alleinverdienstes stammen. Die Arbeitswelt hat sich jedoch radikal verändert. In Zeiten steigender Lohnkosten und hoher Arbeitslosigkeit erweist sich der Altersbonus als Malus bei der Jobsuche.
Seniorität
In kaum einem anderen EU-Land sind die Lohnunterschiede zwischen Jung und Alt so deutlich ausgeprägt wie in Österreich. Besonders stark in den letzten Erwerbsjahren vor dem Pensionsantritt. Wer im Alter von 60 bis 64 Jahren noch erwerbstätig ist, verdient im Schnitt um 213 (Männer) bzw. 175 Prozent (Frauen) mehr als Personen im Alter von 25 bis 29 Jahren, geht aus einer Studie im Auftrag des Sozialministeriums hervor. Zum Vergleich: In Deutschland sind es maximal 150 Prozent, in Finnland 125 Prozent.
Arbeitsrechts-Experte Wolfgang Mazal vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht hält es für das größte Problem, dass "die Entgelte für ältere Arbeitnehmer auf Grund des Senioritätsprinzips in unsachlicher Weise höher sind als für jüngere Arbeitskräfte". Bei ausländischen Personalchefs gäbe es darüber nur "ungläubiges Kopfschütteln". Er sieht die Sozialpartner in der Pflicht. Diese seien in der kollektivvertraglichen Umsetzung aber über weite Strecken noch säumig. Sollte diese Ebene versagen, kann sich Mazal "als ultima ratio" auch eine gesetzliche Lösung mit Übergangsregelungen vorstellen.
Kündigungsschutz
Ältere Arbeitnehmer (in der Regel ab 50) können ihre Kündigung wegen Sozialwidrigkeit beim Arbeitsgericht anfechten. Sozialwidrigkeit liegt neben persönlichen Gründen auch dann vor, wenn "wegen des Lebensalters zu erwartende Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess" bestehen, wie es im Gesetz heißt. Kurzum: Arbeitgeber stehen vor der Wahl, entweder jüngere Mitarbeiter zu nehmen oder mittels hoher Sonderabfertigungen der Sozialwidrigkeit irgendwie zu entkommen. Motto: Wer zwei Jahresgehälter Abfertigung erhält, zieht selten vor Gericht. Diese Sozialwidrigkeitsklausel gilt schon ab Vollendung des zweiten Beschäftigungsjahres, lange Betriebszugehörigkeit ist also gar nicht nötig. Arbeitsrechts-Experte Philipp Maier von der Wirtschaftskanzlei Baker & McKenzie sieht hier das größte Job-Hemmnis. "Die Arbeitsgerichte schauen vor allem auf das Alter und die Jobchance." Die Sozialwidrigkeit sollte daher nicht auf das Alter abgestellt sein, schlägt Maier vor. Eine Lockerung dieser Klausel könnte sich positiv auf die Beschäftigung Älterer auswirken.
Bei der Arbeiterkammer (AK) hält man davon nichts. Auch bei den Behinderten wurden Schutzklauseln zuletzt gelockert, mehr Jobs habe es deshalb nicht gegeben. Auch wenn sich der Kündigungsschutz für manch Job Suchenden als Barriere erweist: Ohne ihn wäre die Altersarbeitslosigkeit noch sehr viel höher, glaubt die AK . Was die einen also vom Job abhält, hält die anderen im Job.
Reformideen
Man könnte bei den Älteren die Abgabenlast senken, schlägt Mazal in Replik auf einen ähnlichen Vorschlag des Seniorenrates vor. Warnt aber zugleich: Eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge in größerem Ausmaß würde die Erwerbschancen der Jungen massiv schmälern, "was ich nicht für richtig halte". Eine einfache Lösung ist nicht in Sicht. Im Arbeitsrecht gibt es aber viel Spielraum.
Eigentlich unglaublich. Top ausgebildete, hoch-motivierte und erfahrene Arbeitskräfte werden nicht mehr eingestellt, weil sie das falsche Geburtsdatum haben. "Da kannst du beim Bewerbungsgespräch noch so auf jugendlich tun, der Makel des Alters klebt an dir", klagt ein 50-jähriger IT-Fachmann, der seit Monaten einen Job sucht. Alt? Mit 50? Ein Jahrgang, der noch mindestens 15 Jahre im Erwerbsleben bleiben soll, ja muss, um den Sozialstaat zu retten.
Die Argumente der Betriebe für ihren zelebrierten "Jugendwahn" sind hinlänglich bekannt: Ältere sind zu teuer und kaum kündbar. Stimmt schon: Was die Verdienstkurve anbelangt, wird der Segen sozialer Errungenschaften früherer Zeiten mehr und mehr zum Fluch. Extreme Lohnspreizungen zwischen Jung und Alt von 200 bis 300 Prozent sind sachlich nicht (mehr) begründbar. Der Quasi-Kündigungschutz nützt den Beschäftigten wenig (sie werden trotzdem hinausgedrängt) und schadet den Arbeitsuchenden ganz massiv.
Trotzdem tut niemand etwas dagegen. Die Bemühungen der Sozialpartner in Sachen Seniorität und Kündigungsschutz sind kaum wahrnehmbar. Die Gewerkschaft versteift sich auf Prinzipien, die Wirtschaft nutzt Schlupflöcher und kassiert Eingliederungsbeihilfen. Dabei wären angesichts bedrohlich steigender Altersarbeitslosigkeit rasche, flexible Lösungen gefragt. Warum ist es nicht möglich, auf den Kündigungsschutz oder 6. Urlaubswoche freiwillig zu verzichten ? Oder mehr Gehalt mit mehr Freizeit abzugelten wie in der Elektroindustrie? Und wo sind intelligenten Teilpensions-Lösungen, die längeres Arbeiten fördern sollen?
So lange über 50-Jährige immer noch mit "Sozialplänen" abgebaut werden und zugleich der Weg zurück in den Arbeitsmarkt immer steiniger wird, läuft etwas gehörig schief in unserer Arbeitswelt.